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22. Dezember 2012 / 15:22 Uhr

BAWAG-Prozess geht in die nächste Runde

Der BAWAG-Prozess geht in die nächste Runde. Nachdem es am vergangenen Dienstag eine Verurteilung und sechs Freisprüche gegeben hat, rollt die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren neu auf. Staatsanwältin Sonja Herbst gegen alle Urteile Berufung bzw. Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Damit sind die Sprüche nicht rechtskräftig. Nun müssen sich das Oberlandesgericht Wien und in weiterer Folge wohl der Oberste Gerichtshof mit der BAWAG beschäftigen. Die juritsische Aufarbeitung der BAWAG-Pleite geht damit in ihr siebentes Jahr.

Staatsanwaltschaft bekämpft Freisprüche und mildes Urteil

Für viele Beobachter der BAWAG-Causa überraschend, wurden der Spekulant Wolfgang Flöttl, die Ex-Bankvorstände Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch, Christian Büttner und Peter Nakowitz sowie der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter im BAWAG-Prozess Nummer zwei freigesprochen, Ex-Aufsichtsratspräsident und ÖGB-Finanzchef Günter Weninger fasste ein Monat bedingt aus. Staatsanwältin Sonja Herbst hat nun Einspruch gegen die milden Urteile erhoben, nachdem sie bei der Urteilsverkündung keine Erklärung abgegeben hatte. Da diese Causa an die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium berichtspflichtig ist, ist davon auszugehen, dass die Oberinstanzen die Berufung angeordnet haben oder ihr zumindest positiv gegenüber stehen.

Begonnen hat der BAWAG-Strafprozess im Juli 2007. Ein Jahr später fällte das Wiener Straflandesgericht unter Vorsitz von Claudia Bandion-Ortner die ersten Urteile. Im Dezember 2010 kippte der Oberste Gerichtshof einen Großteil davon. Lediglich die Urteile gegen die Ex-BAWAG-Vorstände Helmut Elsner mit zehn Jahren Haft und Johann Zwettler mit fünf Jahren sind in Rechtskraft erwachsen.

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