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3. Jänner 2013 / 16:33 Uhr

FPÖ-Frauensprecherin will fünf Jahre Mindeststrafe für Vergewaltiger

Eine junge Salzburgerin wurde in den Jahren 2005 und 2006 als 15- bzw. 16-Jährige mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Den unbedingten Teil von sechs Monaten muss der Mann jedoch nicht im Gefängnis absitzen, weil der Verwaltungsgerichtshof die elektronische Fußfessel bewilligt hat. Vergewaltigungsopfer Sabine R. ist darüber empört und erhält Unterstützung von den Freiheitlichen.

„Ich bin froh, dass mir die FPÖ hilft“, sagte die junge Frau und forderte, dass Sexualstraftäter keine Vollzugserleichterung in Form einer Fußfessel zugesprochen bekommen. Klar dagegen hat sich auch die freiheitliche Frauensprecherin Carmen Gartelgruber ausgesprochen. „Im Sinne der Generalprävention ist die beschlossene Novelle des Strafvollzugsrechts der völlig falsche Weg“, so Gartelgruber heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sabine R.

Opferschutz muss vor Täterschutz gehen

„Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Vergehen gegen Leib und Leben viel zu gering“, betonte Gartelgruber. In diesem Deliktsbereich gelte es vielmehr, Präventionsmaßnahmen zu verstärken und nicht zu übersehen, dass die Opfer von Sexualtätern oft ein Leben lang mit Angst leben müssten, so Gartelgruber, die absolut kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter nicht einen Tag seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss: „Hier ist die Justizministerin gefordert, sich endlich mehr um die Opfer zu kümmern als um die Täter.“ Die in der Novelle beabsichtigte Anhebung der Mindeststrafe von sechs auf zwölf Monate für Vergewaltiger geht ihr nicht weit genug. Sie betrachtet fünf Jahre als angemessen.

Gerade im Sexualstrafrecht müsse der Grundsatz lauten: „Opferschutz geht vor Täterschutz“. „Vergewaltiger, insbesondere von Behinderten, Jugendlichen oder gar Kindern, sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen“, forderte Gartelgruber. Die bisherigen Ankündigungen der Justizministerin zum Strafrechtsentwurf ließen allerdings nicht viel erwarten, habe Karl doch selbst zugegeben, dass der Aspekt der seelischen Verletzung von den Opfern mit der Gesetzesänderung nicht genug berücksichtigt wurde.

Mutige junge Frau kritisiert Justiz-Entscheidung

Im speziellen Fall von Sabine R., die den Mut hat, aufzustehen und das Unrecht, das ihr angetan wurde, aufzuzeigen, sei besonders viel schief gelaufen, so Gartelgruber. Daher habe die FPÖ auch eine parlamentarische Anfrage mit 112 Fragen an die Justizministerin gestellt. „Die Antworten waren, wie zu erwarten, schwammig und unzureichend. Auf zahlreiche Fragen verweist sie nur darauf, dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht erlangt werden können“, zeigte sich die freiheitliche Frauensprecherin empört. Genauso wie das Opfer, das ebenfalls die oberflächlichen Antworten kritisierte und anmerkte, dass die Entscheidung für die Fußfessel auch auf falschen Fakten beruhe. Der Täter habe als Auflage ein Alkoholverbot erhalten, habe jedoch bei Weitem nicht alle Verbrechen an ihr im alkoholisierten Zustand verübt.

Harte Worte fand die FPÖ-Frauensprecherin auch gegenüber der Justiz: „Ich habe mir das Urteil angesehen und kann für mich nur feststellen, dieses Urteil ist viel zu mild. Auch kann ich nicht nachvollziehen, warum der Staatsanwalt in diesem Fall keine Berufung eingereicht hat“, so Gartelgruber.

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