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7. Jänner 2013 / 12:26 Uhr

755 afghanische Ankerkinder kamen 2011 nach Österreich

Franz Schabhüttl, Verantwortlicher des Innenministeriums für das Flüchtlingslager Traiskirchen, hat in einem Interview mit dem ORF Niederösterreich erstmals auf das Phänomen der sogenannten “Ankerkinder” hingewiesen. Schabhüttl sagte im März 2012: “Das heißt, die Kinder kommen hierher zu uns, werden ins System hineingenommen und haben dann ein Anrecht darauf, dass ihre Eltern nachkommen, also die Kernfamilie.” Diese Ankerkinder sind ein zusätzliches Einfallstor für Asylmissbrauch, da Eltern und Geschwister nachkommen können. Wie eine Anfrage von FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner aufdeckte, kamen allein 2011 aus Afghanistan 755 unbegleitete Minderjährige, bei einer Gesamtanzahl von 1136 Ankerkindern überhaupt.

Afghanische Ankerkinder überschwemmen Österreichs Asylwesen

In den letzten zwei Jahren kamen allein 6662 Asylwerber aus Afghanistan nach Österreich. Von den 3609 aus Afghanistan stammenden Asylwerbern im Jahre 2011 waren 755 sogenannte Ankerkinder. Damit sind allein 20 Prozent der Afghanen, die nach Österreich flüchten, unbetreute Kinder. Als “Anker” dienen sie, um Geschwister, Eltern und andere Verwandte dann in einem Asylverfahren nach Österreich nachzuholen bzw. für diese einen Aufenthaltstitel in Österreich zu schaffen. Schlepperbanden und Asylbetrüger sind über den Vollzug der Asylgesetze in Europa genauestens informiert. Tun sich irgendwo Lücken in der Gesetzgebung oder im Vollzug auf, dann wird dies sofort dazu genützt, ein System des “Einschleusens” zu etablieren. Mit der Hilfe von NGOs und linken Journalisten okkupiert man dann öffentliche Meinung und den quasi-öffentlichen Raum – siehe Votivkirche und Sigmund-Freud-Park – , um ein Bleiberecht und Asylprivilegien zu erpressen.

Los wird man die afghanischen Asylwerber, wenn sie einmal die österreichische Grenze passiert haben, nur mehr schwer. So konnte man im Jahr 2011 lediglich 113 Asylwerber mit afghanische Staatsangehörigkeit in andere Mitgliedsstaaten gemäß Dublin II-Verordnung überstellen.

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