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18. Jänner 2013 / 20:31 Uhr

1717 Kranke mit Lungentuberkulose ausgeforscht

Lungentuberkulose ist in Österreich seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Nicht weniger als 1717 TBC-Fälle erhob die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). Grundlage dieser Erhebung ist eine Anfrage von FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein zum Vorgehens der Gesundheitsbehörden bei TBC-kranken, zum Großteil ausländischen Bettlern. Einer dieser Bettler stand sogar wegen Gemeingefährdung vor Gericht, da er im Verdacht stand, seine Krankheit in der Öffentlichkeit durch sein Verhalten und seinen Lebenswandel bewusst verbreitet zu haben.

TBC-kranker Bettler gefährdete die Allgemeinheit

Laut Kronen Zeitung gefährdete der 59 jährige Rumäne Vasile G. die Allgemeinheit folgendermaßen:

Vasile G. (59) war todkrank. Und obdachlos. Und hungrig. Er bettelte. Und brach Blut hustend zusammen. Im Spital in Wien wurde eine “multiresistente, offene Tbc” diagnostiziert, die höchst infektiös ist. Also Unterbringung in einem Isolierzimmer samt ständigen Tragens von Mundschutz. Doch Vasile spazierte aus dem Krankenhaus. Um zu betteln. Für Zigaretten!

FPÖ wollte Aufklärung über TBC-Durchseuchung in  Österreich

Die FPÖ wollte genaue Aufklärung über die TBC-Durchseuchung in Österreich. Die Zahlen, die Stöger und die AGES an das Parlament lieferten, sind alarmierend. Von den zwischen 2010 und dem ersten Halbjahr 2012 erhobenen  1717 Fällen traten allein 604, also mehr als ein Drittel, in der Bundeshauptstadt Wien auf. Auch Oberösterreich ist mit 283 Fällen stark vertreten.

Der rote Gesundheitsminister schiebt aber trotz hohem Risiko die Verantwortung auf Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ab und möchte vom wachsenden Problem ausländischer TBC-Kranker nichts wissen:

Über den Versicherungsstatus dieser Personen werden im Bundesministerium für Gesundheit keine Aufzeichnungen geführt, da eine solche Erhebung im Tuberkulosegesetz nicht vorgesehen ist; meinem Ressort liegen daher keine entsprechenden Daten vor. Das Tuberkulosegesetz bietet nur die Möglichkeit, uneinsichtige Tuberkulosekranke mittels Gerichtsbeschluss zwangsweise in einer Krankenanstalt anzuhalten. Im Übrigen verweise ich hinsichtlich Personen, die sich unrechtmäßig in Österreich aufhalten, grundsätzlich auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Inneres.

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