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23. Jänner 2013 / 22:34 Uhr

Jurist sagt: Wiener Kurzparkzonen sind ungültig

War die Aufregung um die Wiener Kurzparkzonen umsonst? Der Spitzenjurist Martin Kind sagt in einem Profil-Interview, dass die Kurzparkzonen ohnehin ungültig seien. Der Grund: Die Stadt Wien habe einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen. Damals hätte eine Höchstgrenze für die Parkgebühren festgelegt werden müssen – was nicht passiert ist.

Ein Autofahrer, der wegen eines fehlenden Parkscheins bestraft wird, habe daher gute Chancen, nicht bezahlen zu müssen. Er könnte die Strafe beeinspruchen und bis zum Verfassungsgericht gehen. Auf Nachfrage der Tageszeitung Die Presse hat sich auch der renommierte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk die betreffende Passage der Wiener Regelung angesehen und kommt zum Schluss: “Hier gibt es in der Tat ein rechtliches Problem. Ich bin erstaunt, weil mir nicht bewusst war, dass hier einTeil der gesetzlichen Regelung fehlt.”

Niederösterreich hat Obergrenze eingezogen

Im Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner bekam Die Presse die Auskunft, dass die Regelung laut Verfassungsjuristen rechtskonform sei. Die Parkometerabgabenverordnung sei eine Verordnung im freien Beschlussrecht der Gemeinden. Da es sich dabei um eine bundesgesetzliche Ermächtigung handle, sei es nicht erforderlich, eine Höchstgrenze festzulegen. Fragt sich nur, warum dann das Bundesland Niederösterreich im Gegensatz zu Wien die maximale Höhe der Parkgebühren im Gesetz sehr wohl geregelt hat.

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