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3. Feber 2013 / 23:37 Uhr

Oberstaatsanwalt Mühlbacher im Zwielicht der Kampusch-Causa

Neue Ungereimtheiten gibt es im Umfeld der Kampusch-Causa. Diesmal geht es um den Ersten Oberstaatsanwalt (EOStA) Thomas Mühlbacher und seine Rolle bei den Ermittlungen gegen den Freund von Wolfgang Priklopil, Ernst H. Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) soll nun Aufklärung über die Mühlbachers Rolle bringen.

Am 15. Oktober 2009 kam es erstmalig zu einer zeugenschaftlichen Einvernahme des Entführungsopfers Natascha Kampusch. Diese führte EOStA Thomas Mühlbacher in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Graz durch. Anlässlich dieser Vernehmung ergab sich für Mühlbacher, dass die Aussagen von Natascha Kampusch und Ernst H. erheblich divergierten. Dies war der Grund für eine Fortsetzung der Kampusch-Einvernahme am 13. November 2009. Ebenfalls am 13. November wurde der Beschuldigte Ernst H. erneut befragt. Beide Einvernahmen fanden in den Räumlichkeiten des Bundeskriminalamtes in Wien statt.

Mit wem traf sich Mühlbacher während Vernehmung?

Vor allem die Zeitabfolge des 13. November 2009 birgt eine Reihe von Ungereimtheiten: Die Einvernahme Kampusch begann um 13.25 Uhr, diejenige H.s um 14.45 Uhr. Kampusch wurde von Mühlbacher befragt, H. vom später unter bisher ungeklärten Umständen ums Leben gekommenen Chefinspektor Franz Kröll.

Um 17.10 Uhr  soll Mühlbacher die Kampusch-Einvernahme verlassen haben, und das unmittelbar nachdem diese zu Protokoll gab, dass H. ihr erzählt habe, dass Entführer Wolfgang Priklopil am Tage seines Todes ihm anvertraut habe, dass er mit ihr Streit hatte. Mit dieser Aussage war somit gesichert, dass der Entführer sich in den letzten Stunden seines Daseins mit seinem besten Freund H. nicht nur über die Belanglosigkeiten – welche von H. behauptet wurden – unterhalten hat, sondern auch über die Person Natascha Kampusch.

Informierte Mühlbacher über Kampusch-Aussage?

Der Verbleib des EOStA Mühlbacher ist für die nächsten Stunden ungeklärt. Um 19.00 Uhr wurde die unterbrochene H.-Einvernahme wieder aufgenommen. Ernst H. widerrief seine drei Jahre alte Version der letzten Stunden des Entführers Wolfgang Priklopil und sagte aus, dass dieser bei ihm eine “Lebensbeichte” abgelegt habe. Laut Protokoll wurde diese Einvernahme im Beisein von Staatsanwalt Mühlbacher wieder aufgenommen. Auf der letzten Seite des Protokolls wird unter “vernehmende Exekutivbedienstete” vermerkt: EOStA Mühlbacher (ab 20.15 Uhr).

Dagmar Belakowitsch-Jenewein geht in ihrer Anfrage nun den Verdacht, Mühlbacher könne durch sein Verhalten Amtsmissbrauch begangen haben. Sie fragt die Justizministerin, on Mühlbacher nach dem Verlassen der Kampusch-Einvernahme mit H. oder dessen Verteidiger Manfred Ainedter zusammengetroffen ist bzw. ob der Staatsanwalt gar “an der Erarbeitung der neuen Verteidigungslinie des H. beteiligt” war.

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