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22. Feber 2013 / 13:03 Uhr

Nordafrikaner dominieren Innsbrucker Suchtgiftszene

Vor einem Jahr gab es große Aufregung, weil die FPÖ im Innsbrucker Gemeinderatswahlkampf das Problem der Ausländerkriminalität mit dem Wahlkampfslogan “Heimatliebe statt Marokkanerdiebe” direkt angesprochen hatte. Es folgten Strafanzeigen und sogar eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung des damaligen Spitzenkandidaten August Penz zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro. Weder der politische Gegner, noch die Justiz wollten das Problem wahrhaben. Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Carmen Gartelgruber durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wirft nun ein neues Licht auf die Sache. Die Innenministerin weiß zwar nichts von “Marokkanerdieben”, sehr wohl aber von marokkanischen und sonstigen nordafrikanischen Dealern zu berichten.

Im Oktober 2012 war es zu einem Gerichtsverfahren gegen sechs Nordafrikaner und einen Palästinenser wegen umfangreichen Drogengeschäften gekommen. Dies war die Grundlage für die Tiroler Abgeordnete Gartelgruber, bei der Innenministerin nachzufragen, welchen Einfluss die “Nordafrikanerszene” auf den Drogenhandel in Innsbruck habe. Die Auskunft von Innenministern Mikl-Leitner ist eindeutig: Allein 2012 wurden in Innsbruck 66 Staatsangehörige aus Marokko, Algerien oder Tunesien verhaftet. Im Zuge einer sicherheitspolizeilichen Identitätsfeststellung wurde ermittelt, dass 19 Personen marokkanische Staatsbürger sind. Fünf marokkanische Straftäter wurden in ihr Heimatland abgeschoben. Bei den ausgeforschten kriminellen Nordafrikanern wurden insgesamt 13 Kilo Cannabisharz bzw. Cannabiskraut, ca. 50 Gramm Kokain und 175 Gramm Heroin gefunden.

Nur EU kann über Rücknahmeabkommen verhandeln

Bei 14 weiteren Marokkanern warten die österreichischen Behörden immer noch auf ein sogenanntes “Heimreisezertifikat” durch die Vertretungsbehörden des afrikanischen Staates. Marokko ist dazu übergegangen, Einreisedokumente nur noch für jene Personen auszustellen, die freiwillig zurück wollen. Dies ist bei den Drogendealern naturgemäß nicht der Fall. Die Vertretungsbehörden beantworten nicht einmal die Anträge des österreichischen Innenministeriums. Die Verhandlung eines bilateralen Rückübernahmeabkommens zwischen Österreich und Marokko ist ebenfalls nicht möglich, da die Europäische Kommission im Besitz eines ausschließlichen Verhandlungsmandates ist.

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