Das Medienecho war – wie immer, wenn es um das von Viktor Orban geführte Ungarn geht – enorm groß. Die Meldung, dass das Verfassungsgericht das Hakenkreuz-Verbot aufgehoben hat, verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch Europa und die Welt. Doch wer nicht nur die Überschrift, sondern auch den Bericht zu diesen Aufmachern las, kam bald dahinter, dass das Verfassungsgericht in Ungarn lediglich einer Klage eines Kommunisten Recht gab.
Der Antrag auf Außerkraftsetzen der Bestimmung wurde von dem ungarischen kommunistischen Politiker Attila Vajnai noch 2008 gestellt. Vajnai war wegen ständigen Tragens des Roten Sterns 2007 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Begründung des Gerichts: Roter Stern, Hakenkreuz, Hammer und Sichel sind Symbole der Willkürherrschaft. Das Tragen dieser Symbole war im April 1993 in Ungarn gesetzlich verboten worden. Gegen dieses Verbot klagte Vajnai und gewann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen Prozess gegen Ungarn. Diesem Urteil, wonach der einschlägige Paragraf die “Freiheit der Meinungsäußerung verletzen” würde, beugte sich nun auch das ungarische Verfassungsgericht. Die Bestimmung wird am 30. April 2013 außer Kraft gesetzt. Damit hat die Legislative Zeit, eine neue Verbotsregelung zu beschließen.
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