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24. Feber 2013 / 08:53 Uhr

Salzburger Alt-Landesräte geben sich ahnungslos über Spekulationsgeschäfte

Weitgehend ahnungslos geben sich die zwischen 2000 und 2007 verantwortlichen Finanzlandesräte Wolfgang Eisl (ÖVP) und Othmar Raus (SPÖ) zu den Spekulationsgeschäften des Landes Salzburg. Obwohl beide viele Jahre für das Salzburger Landesbudget und die Finanzveranlagungen politisch zuständig waren, ist die Wahrnehmung über die Vorgänge gering. Eisl will von seinem politischen Vorleben nichts mehr wissen und SPÖ-Raus sah die seinerzeitigen Kontrollen als ausreichend an.

Eisl distanziert sich von eigener politischer Karriere

Unter dem ehemaligen Landeshauptmann Franz Schausberger (ÖVP) war Eisl als Ressortchef für Wirtschaft, Tourismus und Finanzen der zweitmächtigste Landespolitiker. Jetzt will er von diesem Lebensabschnitt nichts mehr wissen. Er bezeichnete den Wechsel von seinem Zivilberuf als Steuerberater in die Funktion des Finanzlandesrats im Jahr 2000 wörtlich als “Torheit”. Er verteidigte die damals begonnenen Zins- und Währungstauschgeschäfte als “üblich” und sogar “vom Rechnungshof ausdrücklich empfohlen”. Und er stritt ab, dass es sich dabei um “reine Spekulationsgeschäfte” gehandelt habe.

Raus sieht Kontrolle unter seiner Führung als ausreichend

Der SPÖ-Mann Othmar Raus, der Eisl als Finanzlandesrat nach dem Wahlsieg von Gabi Burgstaller über Franz Schausberger 2004 nachfolgte, qualifiziert die Spekulationsgeschäfte als “State of the Art”. Die Kontrollen in der Landesverwaltung über diesen Bereich der Veranlagungsgeschäfte seien ausreichend gewesen. Den handelnden Beamten habe man in seiner Zeit Vertrauen geschenkt und keinen Anlass gehabt, den getätigten Geschäften zu misstrauen. Auch über den 2003 eingerichteten Versorgungs- und Unterstützungfonds, der ebenfalls im Verdacht steht, “Spielbank” für Spekulationsgeschäfte gewesen zu sein, konnten die beiden Alt-Landesräte wenig konkrete Wahrnehmungen wiedergeben.

Pikanterie am Rande: Der Ex-ÖVP-Politiker Wolfgang Eisl ist heute neben seiner Steuerberatungstätigkeit auch gerichtlich beeideter Sachverständiger unter anderem für Kostenrechnung, Leistungsrechnung, Betriebsergebnisrechnung und Jahresabschluss.

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