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4. März 2013 / 06:53 Uhr

Sepp Straffner und Franz Brandl: Kämpfer für die Demokratie

Sepp Straffner und Franz Brandl, zwei Persönlichkeiten der Ersten Republik, die aus den Reihen des national-freiheitlichen Lagers stammten, spielten eine zentrale Rolle im Kampf um den Erhalt des österreichischen Parlamentarismus in den Märztagen des Jahres 1933 vor 80 Jahren. Sepp Straffner kämpfte als Dritter Nationalratspräsident für die Fortsetzung der Parlamentsarbeit, Franz Brandl wollte als Wiener Polizeipräsident den Verfassungsputsch der Christlich-Sozialen verhindern. Das Dritte Lager glaubte damals an den Weiterbestand der parlamentarischen Demokratie und wollte sie retten. Beide Persönlichkeiten mussten ihren Einsatz mit Abberufung und Repression bezahlen.

Sepp Straffner wollte Nationalratssitzung im März 1933 weiterführen

Sepp Straffner, geboren in Bad Goisern, war Bundesbahnbeamter und Politiker der Großdeutschen Volkspartei. Er begann seine berufliche Laufbahn bei der Stadtbahndirektion Innsbruck, parallel studierte er Rechtswissenschaften. Er war großdeutscher Gemeinderat, Abgeordneter und Landesregierungsmitglied in Tirol sowie zwischen 1920 und 1923  bzw. 1927 und 1934 Abgeordneter des Nationalrats. Zweimal war Straffner gleichzeitig Dritter Nationalratspräsident. Am 4. März 1933 legten die drei Nationalratspräsidenten im Zuge einer heftigen Geschäftsordnungsdebatte ihren Vorsitz zurück. Am 15. März 1933 versuchte Straffner, die  ohne formelle Schließung beendete Nationalratssitzung wieder aufzunehmen. Der christlich-soziale Bundeskanzler Engelbert Dollfuß, gleichzeitig Innenminister, befahl, die neuerliche Nationalratssitzung als “nicht angemeldete Versammlung” zu verhindern. Die Polizei eskortierte die Abgeordneten hinaus und verhinderte eine neuerliche Sitzung. Auf Anweisung des Wiener Polizeipräsidenten Franz Brandl händigte der Leiter des Polizeieinsatzes dem amtierenden Präsidenten Straffner den schriftlichen Befehl Dollfuß  aus. Daraufhin erstattete Straffner gegen Dollfuß Strafanzeige nach § 76 Strafgesetz wegen öffentlicher Gewalttätigkeit. Straffner wurde in Folge im Jahre 1934 seines Nationalratsmandats für verlustig erklärt.

Polizeipräsident Brandl wiedersetzte sich dem schwarzen Verfassungsputsch

Franz Brandl war ein großdeutsch eingestellter Polizeibeamter der alten Schule, der bereits in der Monarchie seinen Dienst versehen hatte. Viele Jahre war Brandl die rechte Hand des Wiener Polizeipräsidenten Johann Schober. Nach dessen Tod übernahm er ab Oktober 1932 selbst das Amt des Polizeipräsidenten. Brandl wiedersetzte sich den Anordnungen Dollfuß im Zuge der Ereignisse vom 15. März 1933. Bei der angeordneten Abriegelung und allfälligen Räumung des Parlaments zur Verhinderung einer neuerlichen Nationalratssitzung ließ Brandl den schriftlichen Befehl an Nationalratspräsident Sepp Straffner weiterleiten. Gleichzeitig hielt er auch eine Heimwehr-Versammlung in der alten Böhmischen Hofkanzlei am Judenplatz, die die Abriegelung des Parlaments selbst in die Hand nehmen wollte, polizeilich in Schach. Dies hatte zur Folge, dass Dollfuß Brandl am 16. März 1933 zwangspensionieren ließ.

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