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6. März 2013 / 14:05 Uhr

Superzinsen für Häftlinge in Österreichs Gefängnissen

Österreichs Sparer sind seit vielen Jahren gewohnt, sich mit bescheidenen Zinsen zufrieden zu geben. Viel besser geht es da schon Österreichs “Häfenbrüdern”. Ist man ein Häftling in einer österreichischen Justizanstalt, dann erhält man für das Jahr 2013 aktuell Habenzinsen von 2,69 Prozent auf seine “Rücklage”, die die Justiz anspart. Auf dem freien Kapitalmarkt erhält man nur 0,125 Prozent Zinsen auf täglich fällige Spareinlagen, das Häftlingskonto ist somit 21 Mal besser verzinst. Zuletzt berichtete auch die Kronen Zeitung über diese brisante Causa. Aufgedeckt hat sie FPÖ-Nationalrat Christian Lausch, im Zivilberuf Justizwachebeamter. Lausch möchte nun in einer parlamentarischen Anfrage an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) erfahren, welche Gesamtsumme “Superkontozinsen” für Österreichs Häftlinge über die Jahre erreicht haben.

Rücklagenkonto soll KESt-frei gestellt sein

Laut einer Unterlage, die in der Kronen Zeitung abgedruckt war, sollen die Rücklagen über die letzten Jahre neben der Top-Verzinsung auch von der Kapitalertragssteuer freigestellt gewesen sein. Im Jahr 2009 soll die Verzinsung 3,62 Prozent betragen haben, um 2012 auf 2,08 Prozent zu fallen. Für das Jahr 2013 ist aber bereits wieder ein Zinssatz von 2,69 Prozent für die Häftlingen fixiert worden. Auf diesen Rücklagenkonten liegen einerseits “Häftlingslöhne”, die von den Justizanstaltsinsassen während ihrer Haft erwirtschaftet worden sind. Zusätzlich können aber auch Gelder von Verwandten oder Freunden – etwa für die Beschaffung von Lebensmitteln oder Zigaretten – auf die Häftlingskonten überwiesen werden.

FPÖ-Mandatar Lausch möchte nun im Detail wissen, welche Vermögen über die aktuell rund 8.500 Häftlingssparkonten bewegt und verzinst werden. Ein besonderes Augenmerk legt Lausch auf die Herkunft jener Gelder, die von außen überwiesen werden. Es könnte nämlich durchaus sein, dass diese Beträge nicht immer aus ehrlichen Quellen gespeist werden.

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