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8. März 2013 / 09:24 Uhr

FPÖ stellt Antrag gegen illegales Campieren

Anrainergemeinden an den Tiroler Autobahnen in Ost-West- bzw. Nord-Süd-Richtung sind immer wieder mit wild campierenden Gruppen konfrontiert. Errichtet werden die Lager von durchziehenden Roma- und Sinti-Familien, die Tirol bevorzugt als Transitland nach Italien, die Schweiz oder die Bundesrepublik Deutschland benützen. Die FPÖ startet nun eine Initiative gegen diese neue Form des “Landzwangs”, welche Grundbesitzer und Anrainergemeinden betrifft. Der Tiroler Nationalratsabgeordnete Mathias Venier hat kürzlich einen Antrag zur Einführung eines Straftatbestands des illegalen Campierens eingebracht.

Gemeinde Terfens im April 2012 von Roma-Familien heimgesucht

Vor einem knappen Jahr, im April 2012, wurde die Unterinntaler Gemeinde Terfens von einem illegalen Lager durchziehender Zigeuner heimgesucht. Obwohl Bürgermeister und Polizei mit den ungebetenen Gästen sehr viel Geduld hatten, strapazierten die Roma die Nerven der eingeschalteten Behörden bis an die Grenzen. Erst als Bürgermeister Hubert Hußl mit der behördlichen Zwangsvollstreckung und polizeilichen Räumung drohte, zogen die Zigeuner-Familien weiter. Das Problem wächst seit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens in die Europäische Union fortlaufend.

Grundstückseigentümern droht Gewalt

Durch die Gesetzesinitiative möchte Venier hier Abhilfe schaffen. Er fordert die Justizministerin auf, zur besseren Handhabe dieses Problems und da die einzelnen Landesgesetze nicht durchsetzbar sind, eine bundesweite Regelung, zum Beispiel im Strafgesetzbuch einen Straftatbestand des illegalen Campierens, vorzusehen.” Begründet wird dies von Venier gegenüber der Justizministerin Beatrix Karl folgendermaßen:

Das wilde Campieren mit Wohnmobilen oder Personenkraftwagen mit Wohnanhängern, insbesondere auch in größeren Gemeinschaften ist in den vergangenen Jahren zunehmend zu Problem geworden. Die uneingeladenen Grundstücksbesetzer haben dabei oftmals nicht nur Aufforderungen der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, die betreffenden Grundstücke zu verlassen, ignoriert, sondern teilweise auch Gewalt angewendet bzw. angedroht, um ihren Aufenthalt durchzusetzen.

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