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17. März 2013 / 16:00 Uhr

Asylanten schwindeln bei Alter und Verwandtschaft

Neben dem Vorschicken von “Ankerkindern” durch Schlepper nach Österreich nimmt auch der Asylschwindel mit dem Alter der vermeintlichen Flüchtlinge immer weiter zu. Weiters wird bei der Behauptung von Verwandschaftsverhältnissen durch die Aslyanten häufig die Unwahrheit gesagt. Beides dient dazu, das Asylrechtssystem zu unterlaufen und sich einen falschen Aufenthaltstitel zu verschaffen. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ist der Sache auf den Grund gegangen und hat die zuständige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zu den statistischen Grunddaten über die Feststellung von Alter und Verwandtschaftsgrad parlamentarisch befragt.

60 Prozent der “minderjährigen” Asylanten sind in Wahrheit volljährig

In der Antwort des Innenministeriums wird das Ausmaß des Asylschwindels schnell klar. Bei insgesamt 556 im Berichtsjahr 2012 nach eigenen Angaben “minderjährigen” Asylanten stellte sich nach entsprechenden Untersuchungen heraus, dass 336 bereits volljährig waren. Damit wurden in nicht weniger als 60 Prozent der Fälle nachgewiesen, dass die ursprünglich im Verfahren angegebenen Daten falsch sind.

Bei der Feststellung eines durch den Antragsteller behaupteten Verwandtschaftsverhältnisses im Zuge eines Asylverfahrens muss die Asylbehörde diesem die Kosten für eine verfahrensmäßig erfolgte DNA-Analyse zurückzahlen, wenn ein solches Verfahren mangels anderer Urkunden bzw. Nachweise notwendig ist. Dies musste 2012 nur in 38 Fällen erfolgen, in allen anderen Fällen wurden die “verwandten” Asylanten der Unwahrheit überführt.

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