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12. März 2013 / 22:21 Uhr

Vorarlberger schaffen generelles Bettelverbot ab

Bisher galt in Vorarlberg ein generelles Bettelverbot. Wer für sich selbst oder eine andere Person bzw. einen Verein sammelte, brauchte eine verwaltungsbehördliche Genehmigung. Und diese konnte unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden. Geregelt war dies alles in einer aus dem Jahr 1969 stammenden Norm unter dem Titel “Sammlungsgesetz”. Offensichtlich hat die ÖVP-Alleinregierung unter Landeshauptmann Markus Wallner jetzt kalte Füße bekommen, da bereits in anderen Bundesländern, wie etwa der Steiermark, ein generelles Bettelverbot durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war. In vorauseilendem Gehorsam weicht man daher die bewährte Norm dahingehend auf, dass nur mehr “aggressives und organisiertes Betteln” verboten sein soll.

Bewährtes Vorarlberger Sammlungsgesetz wird ausgehebelt

Das Landesgesetz sah ausdrückliche Genehmigungen für “öffentliche Sammlungen” vor, zu denen natürlich auch das Betteln zählte. So hatte das Vorarlberger Landesgesetz eine umfassende Regelung für diesen Bereich in § 2 vorgesehen. Mit dieser Regelung konnte man bisher zum Beispiel auch “migrantischen Zeitungsverkäufern”, zumeist Roma und Sinti, die den Augustin oder eines seiner Schwesterblätter vertreiben, verwaltungsbehördlich Herr werden. Die neue Regelung wird hier wohl weitgehend zahnlos sein, und nun auch Vorarlberg als “gute Adresse” für Bettler bewerben.

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