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23. März 2013 / 10:00 Uhr

Fekter ließ Kampusch-Unterlagen monatelang zurückhalten

Eine Anfragebeantwortung wirft nun ein neues Licht auf den seltsamen Eifer, den vor allem das ÖVP-geführte Finanzministerium in der Causa Natascha Kampusch an bei den derzeit laufenden Evaluierungen durch ein Expertenteam an den Tag legt. Bereits in der Vergangenheit weigerten sich die Finanzbehörden, Steuerunterlagen zu Kampusch bzw. Wolfgang Priklopil und dessen Umfeld an die Sicherheits- und Justizbehörden weiterzugeben. Offensichtlich hat erst das Beharrungsvermögen der freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Susanne Winter und Dagmar Belakowitsch-Jenewein dazu geführt, dass nach knapp einem halben Jahr überhaupt einschlägige Unterlagen an die Evaluierungskommission weitergeleitet worden waren.

Am 12. Juli 2012 hatten die zuständigen Bundesministerinnen für Justiz und Inneres, Beatrix Karl und Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP), den Auftrag zur Evaluierung der bisherigen Ermittlungsarbeiten im Kriminalfall Natascha Kampusch gegeben. Erst eine Anfrage von Susanne Winter (FPÖ) zu den Finanzamtsunterlagen vom 19. September 2012 führte dazu, dass das Innenministerium am 31.Oktober 2012 – also mehr als einen Monat später – bei Finanzministerin Maria Fekter diese Unterlagen anforderte. Die Übermittlung dieses Ansuchens benötigte laut Fekter bis zum Einlangen im BMF wiederum bis zum 8. November 2012. Fekters Ministerium ließ sich Zeit und prüfte umfangreich, ob und welche Unterlagen überhaupt weiterzugeben seien. Dies klingt aus der Feder der schwarzen Finanzministerin folgendermaßen:

Um der Aufforderung zur Aktenübermittlung nachkommen zu können, war vorab zu klären, auf welche Steuersubjekte diese Aktenanforderungen eingeschränkt werden können, damit den Rechtsvorschriften der Bundesabgabenordnung entsprochen wird.

Weitere Anfragen der FPÖ “motivierten” Innenministerium

Nun ließ auch das Innenministerium, durch mehrere weitere Anfragen von Belakowitsch-Jenewein “motiviert”, nicht locker:

Mit Schreiben des Bundesministeriums für Inneres vom 5.12.2012, eingelangt im Bundesministerium für Finanzen am 7.12.2012, wurde um die Übermittlung von Kopien allenfalls vorhandener Bezug habender Akten betreffend die vermögensrechtlichen beziehungsweise finanziellen Gegebenheiten und die Ergebnisse von steuerlichen Überprüfungen in Bezug auf zwei konkrete Steuerakten ersucht.

Es dauerte jedoch noch einmal zwei Monate, bis diese Unterlagen durch Fekters Ministerialbeamte an das Innen- und Justizministerium weitergeleitet wurden. Erst mussten die “Rechtsexperten” die Grundlagen dafür eingehend prüfen. Am 7. Februar verließen die Akten schließlich das Finanzministerium. Ob sie zur Lösung des Kriminalrätsels beitragen können, wird sich weisen.

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