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26. März 2013 / 08:00 Uhr

Nigerianer trotz Bombendrohung in Graz freigesprochen

Graz ist ein “heißes Pflaster”, wenn man es als Beamter mit ausländischen Anspruchswerbern zu tun hat. Erst im Jänner 2013 stach ein wild gewordener iranischer Asylwerber einen Beamten des Sozialamtes nieder, da er mit einer rechtlichen Auskunft unzufrieden war. Immer wieder kommt es zu verbalen Übergriffen, aber auch zu Tätlichkeiten wie etwa bei Serviceeinrichtungen es Arbeitsmarktservice. Dass die Grazer Beamten von der Justiz keineswegs vor Angriffen und Drohungen geschützt werden, zeigt ein jüngst ergangenes “Urteil” eines dortigen Richters. Ein Nigerianer, der mit der Bearbeitung eines Aktes, der den Zuzug seiner Frau aus Afrika zum Inhalt hatte, unzufrieden war, bedrohte die Sachbearbeiterin in der Landesregierung mit dem Vorbeibringen einer Bombe. Der Richter sprach ihn dennoch frei.

Bombendrohung ist für Richter “situationsbedingte Übertreibung”

Ermittelnde Polizei und Staatsanwaltschaft hatten den Ausspruch des Nigerianers: “Ich komme mit einer Bombe” sehr wohl ernst genommen und es wurde Anklage erhoben. Beim Prozess gegen den Nigerianer stand aber nicht der Angeklagte, sondern die bedrohte Beamtin im Fadenkreuz des Richters. Dieser machte ihr und der Behörde sogar  indirekt den Vorwurft, die Aktenbearbeitung verzögert zu haben. So fragte er die Behördenmitarbeiter ob man den Akt nicht “vorziehen” hätte können, wenn der Nigerianer schon so ungehalten über die Dauer der Bearbeitung gewesen sei. Den Afrikaner, der wegen Zeitverzögerung mit einer Bombe gedroht hatte, sprach er aber frei. Für den Richter war die Drohung – wenn sie überhaupt geäußert worden sein sollte – lediglich eine “situationsbedingte Übertreibung”.

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