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31. März 2013 / 11:00 Uhr

Fällt Ostermontag zugunsten von Jom Kippur und Fastenbrechen?

Viele Religionen, viel Freizeit. Mit 13 katholischen und staatlichen Feiertagen liegt Österreich ohnehin schon im Spitzenfeld. Doch nun wollen auch die Juden und Moslems ihre Feste feiern, wie sie fallen, und an diesen Tagen nicht zur Arbeit gehen müssen. Wird diesem Ansinnen zugestimmt, könnte das Rekordfreizeitland Österreich punkto Feiertage völlig aus dem Ruder laufen.

Angeregt wurde die Debatte eigentlich in Deutschland. Schwupps gibt es die Diskussion nun auch in Österreich. In der Online-Ausgabe des Standard wünschen sich Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, und Raimund Fastenbauer, Generalsekretär der Israelitischen Kultusgemeinde, “relative” Feiertage für Muslime respektive Juden. Auch Verfassungsexperten wie Theo Öhlinger argumentieren, allen Religionsgemeinschaften müssten ähnliche Rechte zukommen.

“Umwidmung” bestehender Feiertage

Was auf den ersten Blick logisch erscheint, wäre speziell für die Wirtschaft fatal. Gar nicht auszudenken, auf welche organisatorischen Probleme kleinere Betriebe stoßen würden. Sie müssten zusätzlich zur Urlaubsplanung auch noch zig verschiedene Festtagstermine berücksichtigen. Diskutiert wird aber auch ein anderer Weg: Nämlich die “Umwidmung” bestehender Feiertage, die im Kern keine religiösen Hochfeste darstellen. So könnten die für alle Arbeitnehmer freien Oster- und Pfingstmontage zugunsten allgemeiner Feiertage zum Jom Kippur und dem Fastenbrechen am Ende des Ramadan aufgegeben werden. Die Regierungsparteien machen dahingehend bisher zwar noch keine Anstalten, doch was nicht ist, kann noch werden.

Feiertage im Konkordat paktiert

Die meisten Feiertage in Österreich wurden übrigens in den 1930er-Jahren festgeschrieben. Ein Teil davon ist auch im Artikel 9 des Konkordats zwischen Heiligem Stuhl und Österreich paktiert. Darin wäre auch der 29. Juni, Fest des Apostelfürsten Peter und Paul, als anerkannter Feiertag vorgesehen. Dieser Tag ist bis heute aber kein gesetzlicher Feiertag. Wo kein Kläger, da auch kein Richter…

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