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WKO

5. April 2013 / 10:00 Uhr

Wirtschaftskammer-Wahl: Demokratieverstöße von ÖVP-Minister jahrelang gedeckt

FPÖ-Obmann HC Strache und der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf erläuterten die von den Wahlbehörden der Wiener Wirtschaftskammer und dem ÖVP-geführten Wirtschaftsministerium zu verantwortenden Demokratieverstöße und Rechtswidrigkeiten bei der Wirtschaftskammer-Wahl 2010 in Wien. Die Wahlen waren in 14 Fachgruppen mit rund 30.000 Wahlberechtigten durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Die wahlwerbende Liste FPÖ Pro Mittelstand hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Streit die Rechtswidrigkeiten aufgezeigt und bis zum VfGH durchgefochten. Die Gründe waren die rechtswidrige Behandlung von Doppelkandidaturen und viele weitere Unregelmäßigkeiten. Nun sollen rasch Neuwahlen in den betroffenen Berufsgruppen für Rechtssicherheit und eine demokratische Zusammensetzung der Gremien sorgen.

Strache geißelte insbesondere die undemokratische und rechtswidrige Vorgehensweise der Wahlbehörden: “Damit wurde ein Kammer-Sittenbild entlarvt.” Der FPÖ-Obmann kritisierte, dass sowohl die Wiener Wirtschaftskammerwahlbehörden als auch das Ministerium die erfolgten Demokratieverstöße und Rechtswidrigkeiten drei Jahre lang zugedeckt hätten und es bis zu einem VfGH-Erkenntnis kommen musste, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen.Minister Mitterlehner weigerte sich so lange, tätig zu werden, bis er bzw. die Republik im Wege einer Säumnisbeschwerde zu einem Kostenersatz von mehr als 40.000 Euro verurteilt wurde – Geld, das einmal mehr der Steuerzahler berappen musste.

Auch Strafverfahren anhängig

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ), gleichzeitig Zustellungsbevollmächtigter von FPÖ Pro Mittelstand, listete diese jahrelange Hinhaltetaktik minutiös auf und forderte Mitterlehner auf, die von ihm verursachten Kosten aus eigener Tasche zu ersetzen. Graf verwies auch auf strafrechtlich relevante Verstöße. Bereits am 19. Februar 2010 erfolgten Strafanzeigen durch FPÖ Pro Mittelstand wegen vielfältiger Manipulationen. Doch auch die Justiz bewegt sich in diesen Verfahren im Schneckentempo. Zwar sind bereits zahlreiche Einvernahmen erfolgt, Entscheidungen wagte man jedoch bis heute nicht zu treffen. Dabei geht es um schwerwiegende Vorwürfe wie das Herauslocken unausgefüllter Wahlkarten zu Zwecke der Wahlmanipulation.

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