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14. April 2013 / 19:00 Uhr

Bank Austria muss ehemalige DDR-Millionen zurückzahlen

Zu einem späten Opfer der deutsch-deutschen Wiedervereinigung wurde nun die Bank Austria (BA). Die BA, heute Teil der UniCredit, muss für 254 Millionen Euro gegenüber der deutschen Treuhandanstalt geradestehen. Dabei handelt es sich um “verschwundene Gelder” von zwei ehemaligen DDR-Handelsfirmen mit Sitz in Wien. Offizielle Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Firma Novum und einer weiteren DDR-Firma war die österreichische Kommunistin Rudolfine Steindling. Steindling, in Insiderkreisen auch “Rote Fini”  genannt, verwaltete nicht nur DDR-Vermögen, sondern war auch Treuhänderin der KPÖ. Bereits 1978 hatte sie treuhändisch 50 Prozent der Firma Novum übernommen, gleichzeitig vertrag sie auch westliche Firmen wie Bosch, Ciba-Geigy, Voest-Alpine und Steyr-Daimler-Puch in der DDR und kassierte dafür hohe Provisionen.

Als die DDR 1989/1990 mit der BRD wiedervereinigt wurde, erhob die deutsche Treuhandgesellschaft Anspruch auf Gelder der Novum als ehemaliges DDR-Vermögen. Steindling und die KPÖ wehrten sich jahrelang gerichtlich gegen den Zugriff der Treuhand auf das Novum-Vermögen und erklärten es zum Eigentum der KPÖ. Zwischenzeitlich hob Steindling 128 Millionen Euro von diversen Konten ab, die damals bei einer Schweizer Tochterbank der Österreichischen Länderbank bestanden. Die Länderbank ging später gemeinsam mit der CA in der Bank Austria auf.

Schweizer Bundesgericht entschied gegen Bank Austria

Die Treuhandgesellschaft ging in weiterer Folge in der Schweiz gegen die BA als Rechtsnachfolgerin der Länderbank vor. Sie vertrat gegenüber der Bank den Standpunkt, dass die Auszahlungen ihrer Genehmigung bedurft hätten und das Bankinstitut dies gewusst habe. In einem mehrjährigen Streit ging der Fall bis zum Schweizer Bundesgericht. Bereits im März 2012 hatte das Züricher Obergericht die Rechtsmeinung vertreten, dass Steindling die Vertretungsmacht für die Millionen-Überweisungen gefehlt habe. Das Schweizer Gericht verurteilte die Bank zur Zahlung der 128 Millionen Euro plus fünf Prozent Zinsen seit Juni 1994 an die frühere Treuhandanstalt. Dadurch kam die stolze Summe von 254 Millionen Euro zusammen. Die Bank brachte vor dem Gericht vor, dass Steindling in Rahmen eines Vergleichs bereits im Jahr 2009 insgesamt 106 Millionen Euro an die Treuhandanstalt überwiesen hatte, und wollte diese in der Schweiz “gegenrechnen”. Dies lehnten die Gerichte allerdings ab.

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