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EU

14. April 2013 / 22:00 Uhr

Europäische Bürgerinitiative gegen Wasserprivatisierung könnte scheitern

Im Jahr 2009 verkündete die Europäische Union vollmundig, dass mit der Europäischen Bürgerinitiative, die durch den Lissabon-Vertrag ins Leben gerufen wurde, endlich direktdemokratische Volksinitiativen möglich seien. Die Ankündigung erwies sich aber als verfrüht und als Mogelpackung. Gegenwärtig muss man das bei der Europäischen Bürgerinitiative gegen die Wasserprivatisierung unter dem Titel “Right 2 Water” erkennen. Die Volksinitiative hat zwar die geforderten eine Millionen Unterschriften mit 1,4 Millionen Unterstützern längst erreicht, die Mindestunterschriftenanzahl aber nur in fünf EU-Ländern übersprungen. Dies könnte dazu führen, dass “Right 2 Water” durch die EU zu Fall gebracht wird. Die Unterzeichnet möchtem bei der EU einen normativen Schutz des Wassers vor Privatisierung erreichen.

Bisher nur in fünf EU-Staaten die Unterstützungshürden übersprungen

Um nicht zuviel Basisdemokratie zuzulassen, hat die EU neben der Mindestanzahl von einer Million Unterschriften für eine Europäische Bürgerinitiative eine weitere Hürde eingebaut. Die Mindestzahl der vorgeschriebenen Unterschriften muss laut Lissabon-Vertrag nicht nur insgesamt innerhalb der EU, sondern zusätzlich in mindestens sieben der 27 Mitgliedsstaaten überschritten werden. Gegenwärtig überspringt “Right 2 Water” aber die individuell festgelegten Hürden lediglich in Österreich, Belgien, Deutschland, der Slowakei und Slowenien. Gerade in Österreich ist das Thema brisant, nachdem jüngst bekannt geworden war, dass Wien eine Privatisierung eines Teils seiner Wasserreserven – noch dazu zum Schleuderpreis – zuließ.

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Noch hat “Right 2 Water” bis zum 1. November 2013 Zeit, in mindestens zwei weiteren EU-Mitgliedsstaaten die Hürden zu nehmen. Aussichtsreiche Kandidaten dafür sind aktuell Luxembourg, Finnland, Italien und Litauen. Die bisherige Bilanz der EU-Basisdemokratie ist jedoch ernüchternd. Von den rund 30 vorgeschlagenen Bürgerinitiativen haben nur 14 erfolgreich die Zulassungshürden genommen. In keinem einzigen Fall ist jedoch einer Volksinitiative bisher politischer Erfolg beschieden gewesen.

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