Der für den 17. April angesetzte und nun auf den 6. Mai 2013 verschobene sogenannte NSU-Prozess wird immer mehr zur deutsch-türkischen Justizposse. Vor einigen Wochen hatte das Oberlandesgericht München die Presse- und Besucherplätze im Gerichtssaal nach dem Einlangen der Anmeldungen vergeben. Als türkische Medienvertreter bemerkten, dass sie wegen nicht rechtzeitig erfolgter Anmeldung keinen der begehrten Plätze ergattern konnten, brach das große Geheule aus, in das sehr bald bundesdeutsche Regierungsvertreter, Oppositionspolitiker und Vertreter der türkischen Minderheit in Deutschland einstimmten.
Man erzwang über das Bundesverfassungsgerichtshof eine Aufhebung der ursprünglichen Platzzuteilung. Nun verschob das OLG München den Prozess um drei Wochen, um die Plätze neu zu verteilen. Auch das wird politisch in Deutschland und der Türkei kritisiert. Was als “solider Neuanfang” gedacht war, geht im Sperrfeuer der Gerichtsgegner unter.
CSU-Justizministerin bietet Schadenersatz für Prozessverschiebung
Nach einer Schrecksekunde wird erneut auf die Richter am OLG München medial und politisch eingeprügelt. Von allen Seiten kommt Tadel am Verschiebungsbeschluss. Die zuständige bayrische Justizministerin Merk (CSU) bemühte sich sofort, “Schadenersatz” für Angehörige der NSU-Opfer anzubieten. Fahrkarten, Urlaube, Flugzeug- und Hotelreservierungen sollen durch den deutschen Steuerzahler großzügig abgegolten werden. Die türkische Gemeinde in Deutschland hatte diese Entschädigungen gefordert. Die “Ombudsfrau” der Bundesregierung, die CDUlerin Barbara John, tadelte die richterliche Entscheidung gar als “seelische und organisatorische Zumutung.”
Ankara fordert politische Beobachter aus der Türkei
Noch bunter treibt es die türkische Regierung in Ankara. Sie erhöht den Druck auf Deutschland und fordert eine “ausreichende Zahl von Plätzen für türkische Journalisten und für Abgeordnete und Regierungsvertreter”. Damit wären politische Vertreter Ankaras Zaungäste bei einem deutschen Strafprozess, der unter diesen Bedingungen wohl kaum unparteiisch und objektiv durchgeführt werden kann. In einer Zwickmühle befindet sich jedenfalls das Münchner Gericht, denn unabhängig davon, wie die Kriterien und der Ablauf für das neue Akkreditierungsverfahren für Journalisten und sonstige Zuhörer gestaltet sein werden, Kritik und Klage dagegen sind dem Gericht sicher. Und auch das Gerichtsurteil wird wohl kaum einer objektiven Beurteilung zugeführt werden. Die Verteidiger der NSU-Verdächtigen können sich jedenfalls schon jetzt über auf dem Präsentierteller servierte Verfahrensmängel und Anfechtungsgründe freuen.
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