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19. April 2013 / 00:00 Uhr

Autofahrer im Stau, Fischer rast durch Rettungsgasse

Mit der Rettungsgasse haben die meisten Österreicher ihre liebe Not und längst schon hat sich eine Mehrheit gefunden, die diese Idee der Regierungskoalition von SPÖ und ÖVP ablehnt. Auch der ranghöchste Österreicher, Bundespräsident Heinz Fischer, dürfte nicht wissen, wofür die Rettungsgasse gedacht ist. Denn zum Erstaunen verärgerter Autofahrer, die auf der A7 in Linz nach einem Stau brav die Rettungsgasse bildeten, brauste Fischer mit einem Konvoi an Fahrzeugen einfach durch diese “Gasse”, die eigentlich für Einsatzfahrzeuge freizuhalten ist.

Schon in Wien sorgte der protzige Konvoi für Aufsehen und Ärger. Mitten im Frühverkehr wurden die Ampeln minutenlang auf Rot geschaltet, damit Bundespräsident Heinz Fischer mit seinem Staatsgast aus Luxemburg, Großherzog Henri, freie Fahrt hatte. Hupkonzerte waren die Folge, manche kamen auch zu spät zur Arbeit. Den Vogel aber schoss Fischer dann in Oberösterreich ab, wohin er den Staatsgast kutschierte, um ihm das Konzentrationslager Mauthausen, die Voest alpine und das Ars Electronica Center zu zeigen. Zwischen den beiden letzten Programmpunkten geriet der Konvoi des Bundespräsidenten in Linz auf der A7 in den Stau.

Laut einem Bericht der Gratiszeitung Heute habe daraufhin ein Offizier der Polizei entschieden, dass der Bundespräsident und sein Staatsgast einsatzmäßig durch die Rettungsgasse gelotst werden. Das Manöver sorgte offenbar bei vielen Autofahrern für Unmut.

Rettungsgasse missbräuchlich verwendet

ÖAMTC-Jurist Ralph Wiplinger hält diese Benützung der Rettungsgasse für nicht zulässig. Er sagte zu ORF.at: “Aus meiner Sicht liegt hier eine missbräuchliche Verwendung der Rettungsgasse vor. Es war die Absicht des Gesetzgebers, Einsatzfahrzeugen das Vorankommen zu ermöglichen, also Fahrzeugen von Rettung, Feuerwehr und Polizei, die zu Hilfeleistungen unterwegs sind. Es war nicht die Absicht, rascheres Vorankommen von mehr oder weniger wichtigen Personen zu ermöglichen.”

Der Polizeioffizier habe seine Kompetenzen überschritten, so Wiplinger, denn das Gesetz sehe keinen Ermessensspielraum und damit auch keine Entscheidungsmöglichkeit vor. Damit liege die Hauptverantwortung für den Missbrauch auch bei dem Polizeibeamten und nicht beim Chauffeur des Präsidenten.

Eine andere Rechtsauffassung vertritt die Präsidentschaftskanzlei. Sie verwies gegenüber dem ORF auf den Paragraf 26 der Straßenverkehrsordnung, wonach die Polizei zur Abwicklung eines Staatsbesuchs Blaulicht und Folgetonhorn einsetzen dürfe – und alle Straßenbenützer hätten einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen. Nach Ansicht der Präsidentschaftskanzlei ist auf Basis dieser Bestimmung die Benützung der Rettungsgasse bei einem Staatsbesuch zulässig.

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