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21. April 2013 / 23:00 Uhr

Presse-Redakteur schützt illegalen Asylbetrüger

In der Presse am Sonntag vom 27. Jänner 2013 wurde ein im “Untergrund” lebender Türke portraititert. Sezgin M. ist laut dem Artikel in Wien-Ottakring aufhältig und erschlich sich unter dem Vorwand, ein politisch verfolgter Kurde zu sein, einen Aufenthaltsstatus in Österreich. Presse-Journalist Köksal Baltaci – vermutlich ein Landsmann – schildert eingehend die “illegale Karriere” des Asylbetrügers. Hier einige Auszüge:

Wachsam seit mittlerweile fünf Jahren […] ohne Papiere, ohne festen Wohnsitz, ohne E-Card für den Arzt. Für 600 bis 800 Euro arbeitet er schwarz in einem Restaurant […] 100 Euro pro Monat gehen für die Miete drauf – zusammen mit zwei Asylwerbern bewohnt M. ein Zimmer in einer WG in Ottakring. […] Alles begann im Februar 2007, als M. aus der anatolischen Provinz Urfa nach Wien kam und um politisches Asyl ansuchte. “Ich habe damals behauptet, dass ich als Kurde in der Türkei verfolgt und unterdrückt werde, was natürlich gelogen war”, bekennt er in fließendem Deutsch. “Aber ich wollte um jeden Preis ein neues Leben in Österreich beginnen.” […] Aber der Plan geht nicht auf. Der Asylbescheid fällt negativ aus. M. muss das Land verlassen, gerät in Panik und taucht unter. Eine Rückkehr in die Türkei schließt er für sich aus. Zu verlockend ist der Traum, eines Tages legal in Wien zu leben und den Wohlstand zu erlangen, der für ihn in der Türkei unerreichbar erscheint. Um an sein Ziel zu kommen, hat er sich schon eine “Exitstrategie” zurechtgelegt, wie M. es formuliert. “Ich muss eine Frau mit österreichischer Staatsbürgerschaft kennenlernen, die ich heirate und über die ich eine Aufenthaltsbewilligung bekomme”, sagt er mit glänzenden Augen. […]

“Bürgerliche” Tageszeitung schützt Asylbetrüger

FPÖ-Nationalrätin Dagmar Belakowitsch-Jenewein ging diesem Bericht in einer parlamentarischen Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) nach. Die Antwort ist aber wenig informativ. Sezgin M. wurde bis heute nicht gefunden. Eine Person, auf die die Schilderung des Artikels zutreffen könnte, ist “nicht bekannt” bzw. “konnte bisher nicht angetroffen werden”. Hauptgrund dafür ist offensichtlich das Verhalten des Redakteurs der “bürgerlichen” Tageszeitung Die Presse, der die Behörden nicht unterstützt und sich beim Schutz des Asylbetrügers auf das Redaktionsgeheimnis beruft, wie die Innenministerin berichtet:

Mit dem verfassenden Redakteur wurde Kontakt aufgenommen, wobei dieser zum gegenständlichen Sachverhalt unter Berufung auf den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis keine Auskunft erteilte.

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