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27. April 2013 / 04:00 Uhr

Rassismus-Vorwurf: Skandalurteil gegen Fußballklub

Unglaubliche Szenen spielten sich beim Cup-Semifinalspiel zwischen dem Wiener Athletic Sportklub Koma und Achmed Sport auf dem ASV-13-Platz ab. Nach einem harmlosen Dutzendfoul eines türkischstämmigen Koma-Spielers besprangen Achmed-Spieler in Kampfsportmanier die Gegner. Dadurch ermuntert, stürmten ca. 50 Achmed-Fans mit wütendem Geschrei den Platz. Auf der Klub-Homepage wurde dieser Vorfall geschildert und vom Melde- und Strafausschuss der Amateursportgemeinschaft als “rassistisch” eingestuft – der Bericht darüber wohlgemerkt, nicht der Übergriff. Jetzt wurde der Klub in der dritten Instanz zu 200 Euro Strafe verurteilt.

Dem Fußballverein AS Koma wurden Sätze wie “Aggression des Migrationsvereins” oder “gewalttätige und prügelnde Kurden” zum Verhängnis. Der Strafsenat des Fußballverbandes sah darin einen “rassistischen Akt”. Die Qualifizierung als “rassistisch” wurde damit begründet, weil “die Kurdengruppe als solche ins Spiel gebracht wurde”, weiters wurde der Ausdruck “umgangskulturell” bemängelt, weil Kultur mit Sport nicht zu tun habe. Rechtsanwältin Eva Maria Barki, die den Obmann von AS Koma, Andreas Brazda, bei diesem Verfahren vertrat, sagte zum Urteil, dass die Entscheidung nicht nur deshalb bemerkenswert sei, weil ein strafrechtlicher Tatbestand, der strafrechtliches Verschulden zur Voraussetzung hat, nur einer natürlichen Person – allenfalls dem Geschäftsführer des Vereins – zugerechnet werden könnte, nicht aber dem Verein als juristische Person. Und weiter:

Inhaltlich ist es nicht gerechtfertigt, die Erwähnung der Kurdengruppe als solche als rassistisch zu kriminalisieren, da dies ja den Tatsachen entspricht und weder abwertend noch diskriminierend gebraucht wurde. Weshalb Kultur mit Sport nichts zu tun haben sollte und daher der Ausdruck umgangskulturell in einer Sportnachricht keinen Platz habe, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Auch dieser Ausdruck bezieht sich auf wahre Tatsachen, nämlich den Verlauf des Spieles, welches nach verbalen und tätlichen Attacken unter Beiziehung von drei Funkstreifenbesatzungen abgebrochen werden musste. Es kann daher keine Rede von einer exzessiven Kritik sein. Nur eine solche unterliegt nicht der freien Meinungsäußerung und wäre strafbar.

Ministerpräsident verarbeitet Roma zu Salami

Vergleichsweise interessant dazu ist die Aussage des Kulturdirektors der Stadt Linz zu einer Vernissage einer Roma-Künstlerin, die auf Plakaten nicht nur exzessive Kritik, sondern – nach Meinung von Rechtsanwältin Barki – eine Verhetzung des ungarischen Volkes darstelle. Tatsächlich wurde am 14. April dieses Jahres in Linz eine “Vernissage am Baustellenzaun” eröffnet, die von Marika Schmiedt gestaltet und organisiert wurde. Die Vernissage unter dem Titel “Die Gedanken sind frei” bestand aus Plakaten und Fotos und hatte die Volksgruppe der Roma zum Gegenstand. In einer Sachverhaltsdarstellung an die Linzer Staatsanwaltschaft schreibt Barki, dass in den Plakaten gezielt der Eindruck erweckt werde, als wäre Ungarn an den Roma-Verfolgungen der Nationalsozialisten beteiligt gewesen. So werde auf einem Plakat zum Ausdruck gebracht, dass der ungarische Ministerpräsident Roma zu Salami verarbeitet. Auf einem anderen Plakat sei ein Krematorium-Ofen zu sehen, um Völkermord an der Volksgruppe der Roma in Ungarn zu suggerieren.

Barki sieht anhand dieser und vielen weiteren Plakaten dieser Vernissage den Tatbestand der Verhetzung gegeben. Und ist überrascht, wie der Kulturdirektor der Landeshauptstadt Linz, Julius Stieber, zu den Vorwürfen reagiert. In einem Mail vom 16. April an eine aufgebrachte Bürgerin schreibt Stieber:

Bei dem von Ihnen angesprochenen Projekt von Marika Schmidt handelt es sich um eine satirische Auseinandersetzung mit dem Thema der Ausgrenzung von Roma und Sinti, die in einem demokratischen Staat erlaubt sein muss. Satire ist meiner Ansicht nach ein legitimes und durchaus humorvolles Mittel, um Kritik zu äußern. Ich sehe in der Aktion von Frau Marika Schmidt außerdem keine Diffamierung des gesamten ungarischen Volkes, sondern nur eine legitime kritische, wenn auch subjektive Auseinandersetzung mit einer bestimmten Art von Politik.

So kann man es sehen. Doch vergleicht man den Fall von AS Koma mit der Linzer Vernissage, könnte auch der Eindruck entstehen, dass in Österreich gerade bei dieser Frage sehr oft mit zweierlei Maß gemessen wird.

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