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17. Mai 2013 / 11:00 Uhr

Intervenierte Staatssekretär Lopatka für Felix Baumgartner?

Ein Staatsekretär, der für einen Prominenten bei einem Finanzverfahren interveniert, ist wohl untragbar für eine Partei. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs wäre noch die mildeste Konsequenz solchen Verhaltens. Doch bis dato ist Reinhold Lopatka (ÖVP), gegen den dieser Vorwurf im Raum steht, nichts passiert. Den Hinweis auf das Vergehen Lopatkas lieferte Stratosphärenspringer Felix Baumgartner selbst. In der Sonntags-Krone sagte er im Interview: “Da hab ich mich an den Finanzstaatssekretär gewandt, und der hat das alles rückgängig gemacht.”

Die Tageszeitung Die Presse kommt in ihrem Artikel zum Schluss, dass die “schützende Hand” für Baumgartner nur der ehemalige Finanz- und aktuelle Außenamtsstaatsekretär Reinhold Lopatka gewesen sein kann. Der dementierte dieser Zeitung gegenüber den Vorwurf: “Es gab nie eine Intervention meinerseits”, stellt der ÖVP-Politiker klar. Baumgartner habe sich zwar an ihn gewandt, er, Lopatka, habe daraufhin die Causa durch Beamte des Ressorts prüfen lassen. Weder habe er interveniert, noch habe er irgendetwas vorgegeben. Die Prüfung sei schließlich mit einer Entscheidung gegen Baumgartner zu Ende gegangen. Inzwischen hat der Extremsportler seinen Wohnsitz aus steuerlichen Gründen in die Schweiz verlegt.

Kein Sportler nach österreichischem Steuerrecht

Bei Baumgartner ging es um die Frage, ob er nach österreichischem Steuerrecht Sportler ist. Dann würde er nämlich nur 17 Prozent auf alle Einkünfte zahlen. Fällt Baumgartner nicht in diese Kategorie, werden ihm – wie jedem anderen Bürger auch – bis zu 50 Prozent seiner Einnahmen abgenommen. Als Sportler nach österreichischem Steuerrecht gilt, wer überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen auftritt, also bei Wettkämpfen oder Turnieren. Baumgartners Sprung von der Jesus-Statue in Rio de Janeiro oder aus dem Ballon im All war aber kein Wettbewerb in diesem Sinn, sondern eher eine konkurrenzlose Veranstaltung.

Doralt kritisiert Bevorzugung von Sportlern

Generelle Kritik am Steuerprivileg für Spitzensportler kommt vom Wiener Finanzrechtler Werner Doralt. Er hält den “Sportlererlass” für verfassungswidrig weil er durch kein Gesetz gedeckt ist. Am ehesten wäre für Doralt noch eine begünstigte Besteuerung der im Ausland verdienten Preisgelder zulässig, keinesfalls aber die geringe Besteuerung der Werbeeinnahmen von Spitzensportlern. Diese seien nämlich “rein inländische Einkünfte” und müssten nach Ansicht des Experten auch normal versteuert werden. Gerade ein österreichischer Skifahrer habe nämlich keine Werbeeinnahmen aus dem Ausland: “Da kennt ihn ja keiner.”

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