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4. Juni 2013 / 19:00 Uhr

Polizei-Hofrat scheitert mit Klage gegen Straches Personenschützer

Der nunmehrige Wiener FPÖ-Gemeinderat Wolfgang Irschik wurde fast genau vor vier Jahren von Hofrat Gerhard Lecker von der damaligen Bundespolizeidirektion Graz wegen übler Nachrede und Kreditschädigung angezeigt. Am 23. Mai 2013 folgte endlich der rechtskräftige Freispruch, berichtet die Neue Freie Zeitung (NFZ). Hintergrund war eine FPÖ-Veranstaltung in Graz im Zuge des EU-Wahlkampfes am 22. Mai 2009, bei der es zu massiven Störaktionen linker Demonstranten gekommen war.

Kein Einschreiten gegen Linksextreme

Im Zuge der Veranstaltung flogen zahlreiche Wurfgeschosse zur Bühne. Gerhard Lecker – er war behördlicher Einsatzleiter – sah allerdings keinen Grund zum Einschreiten. In einer Meldung gab Irschik als Personenschützer von FPÖ-Obmann HC Strache an, dass Lecker sogar mehrmals –  von einem Polizeibeamten und einem freiheitlichen Sicherheitsreferenten – hingewiesen worden sei, dass es zu einer Eskalation der Lage kommen könne, spätestens wenn HC Strache seine Rede halten würde.

Irschik schrieb auch, dass Lecker sich mit einer weiblichen Person unterhalten habe, “als hätte er mit der ganzen Sache nichts zu tun”. Irschik damals weiter:

Da die Situation während Straches Rede tatsächlich eskalierte, auch Veranstaltungsteilnehmer und Kamerateams diverser TV-Anstalten von Wurfgeschossen getroffen wurden, verließ ich kurzzeitig die Bühne, um zu versuchen, den Geschoßhagel einigermaßen zu egalisieren. Ich sprach wieder mit einem Polizeibeamten, der mir mitteilte, dass er bereits per Funk auf die drohende Eskalation und einem möglichen Abbruch der Veranstaltung aufmerksam gemacht habe. Die Beamten der Einsatzeinheit befanden sich großteils im Inneren des Rathauses, was bei diesen großes Unverständnis und Unmut hervorrief. Lecker gab weiterhin keine Weisung zum Einschreiten, er schien sich sogar mit seiner weiblichen Person über die Situation zu amüsieren. Erst nachdem Strache im Zuge seiner Rede das Nichttätigwerden des behördlichen Einsatzleiters ansprach und auf eine parlamentarische und dienstrechtliche Aufarbeitung hinwies, wurden die Einsatzkräfte eingesetzt.

Privatklage rechtskräftig abgewiesen

Irschik warf Lecker vor, dass er durch dieses Verhalten eine Gefährdung aller Veranstaltungsteilnehmer und der Veranstaltung selbst in Kauf genommen habe. Der Einsatzleiter nahm die Meldung und zwei von Irschiks Aussagen zum Anlass, um zu klagen und scheiterte damit nun rechtskräftig.

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