Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

2. Juli 2013 / 17:30 Uhr

Amtliche Vorgangsweise nach Durchführung einer geschlechtsanpassenden Operation

Unsere Behörden haben sich mit der Abwicklung wichtiger Verwaltungsabläufe zu befassen. So zum Beispiel auch mit der Frage, was nach einer Geschlechtsumwandlung vom derart Gewandelten noch alles zu tun ist.

Die moderne Medizin hat es möglich gemacht. Aus einem Männchen wird bei Bedarf ein Weibchen und umgekehrt. Mit einer Hormonbehandlung und ein paar medizinischen Eingriffen ist die Metamorphose allerdings noch nicht gänzlich vollbracht, denn wenn aus Franz eine Marie wird, muss das ja amtlich registriert werden – und das löst ein behördliches Ermittlungsverfahren aus, das durch einen eigenen Erlass des Innenministeriums geregelt ist. Die neue Marie muss demzufolge erst einmal beweisen, dass sie kein Franz mehr ist. Dazu muss sie/er unter anderem ein psychotherapeutisches Gutachten und den Befund der geschlechtsanpassenden (=Amtsdeutsch) Operation vorlegen. Sind der Behörde die Beweise nicht eindeutig genug, muss noch ein zusätzliches Gutachten von einem Sachverständigen erstellt werden. Ist das geschafft, kann man den Antrag dem Innenministerium übermitteln. Wird dann im Geburtenbuch ein entsprechender Vermerk eingetragen, dass aus Franz wirklich eine Marie wurde, kann der neue Vorname auch eingetragen werden.

Ehe besteht auch nach Umwandlung fort

Doch was ist, wenn der vormalige Franz bereits mit einer Barbara verheiratet ist? Wie gut für alle transsexuellen Eheleute, dass es den Verfassungsgerichtshof gibt, denn der hat festgestellt, dass die Frage nach Fortbestand der Ehe nicht von der mit der Eintragung im Geburtenbuch befassten Personenstandsbehörde zu beurteilen ist. Und selbstverständlich dürfen verheiratete Geschlechtswechsler nicht anders beamtshandelt werden als Unverheiratete. Somit ist in jedem Fall eine durchgeführte Geschlechtsanpassung als Änderung im Geburtenbuch einzutragen. Ob verheiratet oder nicht, der Verfassungsgerichtshof garantiert, dass Franz zur Marie werden darf.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

15.

Apr

17:50 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Share via
Copy link