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20. August 2013 / 12:30 Uhr

Schadenersatz nach Hetzkampagnen gegen Sarrazin

Die links-grüne Berliner Zeitung taz muss 20.000 Euro Schadenersatz an Thilo Sarrazin zahlen, entschied nun ein Gericht in der deutschen Hauptstadt. Der ehemalige SPD-Politiker und Buchautor hatte gegen eine Kolumne geklagt, welche ihn als “eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur”, bezeichnete. Auch wenn der Politiker auf Grund eines Schlaganfalls derart beeinträchtigt ist, schrieb taz-Redakteur Deniz Yücel weiter, “der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten”.

taz gibt sich nicht zufrieden

Das Gericht entschied weiter, dass die skandalöse Kolumne nicht weiter veröffentlicht oder verbreitet werden dürfe. Die Zeitung findet sich bis jetzt mit dem Gerichtsurteil nicht ab und macht sich zu einem Gegenschlag bereit. Sie sucht bereits nach Rechtsmitteln gegen die Gerichtsentscheidung. 

Bei der Formulierung “lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur” handelt es sich um ein Zitat der Journalistin Mely Kiyak. Die Autorin beschrieb Sarrazin mit diesen abwertenden Worten im Mai 2012 in der Frankfurter Rundschau und der Berliner Zeitung. Die beiden Zeitungen entfernten den Text jedoch nach kurzer Zeit wieder aus ihren Online-Ausgaben

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