Das vor über 130 Jahren erbaute Parlamentsgebäude entspricht zusätzlich zu seiner Baufälligkeit in keiner Beziehung modernen Brandschutzkriterien. Kein gleichartiges Büro- oder Veranstaltungsgebäude würde eine Betriebserlaubnis bekommen. Umso bedenklicher ist es, wenn im Rahmen der Wiener Festwochen im Bundesversammlungssaal des Parlaments Großveranstaltungen mit über 300 Besuchern abgehalten werden dürfen.
Besorgt richtete der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf an seine Amtskollegin Barbara Prammer eine Anfrage, in der er ein entsprechendes Gutachten aus dem Jahr 2009 zitiert, welches feststellt, dass das gesamte Gebäude über keine Brandabschnitte und daher auch nicht über die für Brandabschnitte erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen verfügt. Der Gutachter kam darin zum Schluss, dass im Brandfall für die sich im Gebäude aufhaltenden Personen eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben gegeben sei.
Baupolizei genehmigt trotz Sicherheitsmängeln Massenveranstaltungen
Zurecht sind die Beamten der Baupolizei normalerweise sehr genau, wenn es um die Genehmigung von Veranstaltungen geht. Wenn auch nur ein sicherheitsrelevantes Detail nicht erfüllt werden kann, wird eine Veranstaltung nicht genehmigt. Doch im roten Wien scheinen die Uhren immer dann anders zu gehen, wenn es sich um eigene Prestigeveranstaltungen handelt. Wie die Nationalratspräsidentin in ihrer Antwort bekannt gibt, erteilte die zuständige Magistratsabteilung 36 trotz der unzureichenden baulichen Ausstattung eine Genehmigung. Lediglich ein paar Handfeuerlöscher mussten zusätzlich bereit gestellt werden. Zusätzliches Personal an den Auf- und Abgängen hätte im Brandfall den panisch flüchtenden Menschenstrom ins Freie zaubern sollen.
Die erhöhte Gefahr für Leib und Leben der Besucher scheint Bürgermeister Häupl und seiner Genossin Prammer keine schlaflosen Nächte bereitet zu haben. Im Fall des Falles wären dann schon Sündenböcke gefunden worden, denen man die Schuld an der Katastrophe hätte in die Schuhe schieben können.
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