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2. November 2013 / 15:00 Uhr

Freispruch für Bures – bald auch für Berlakovich, Faymann und Ostermayer?

Vor der Nationalratswahl gab es gegen die halbe Regierungsmannschaft Untreue-Verfahren. Immer ging es um dubiose Inseratenschaltungen in Medien, die sogar den Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung aufkommen ließ. Doch jetzt, nach der Wahl, rechnet eigentlich keiner mehr, dass die Korruptions-Staatsanwaltschaft weiter ermittelt. Das Verfahren gegen Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) wurde bereits eingestellt.

Ob die Ermittlungen fortgeführt werden, entscheidet letztlich nämlich auch ein Regierungsmitglied – Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Geht es einem Minister an den Kragen, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, den Akt an das Justizministerium zu senden. Hier wird dann entschieden, wie es weitergeht. Oft hat man den Eindruck, dass hier in alter römischer Manier vorgegangen wird: Daumen nach oben oder Daumen nach unten. Je nachdem, wen die Verfahren gerade betreffen.

Untreue-Vorwurf gegen Bures

Bei Doris Bures ging der Daumen jetzt nach unten, was so viel bedeutet, dass sie nun frei vom Verdacht ist, etwas gegen das Gesetz getan zu haben. Bures war Untreue im Zusammenhang mit der Vergabe von Inseraten vorgeworfen worden. Für einen Vorsatz würden keine Beweise vorliegen, sagte die Staatsanwaltschafts-Sprecherin.  Die anonyme Anzeige gegen die Ministerin kam möglicherweise vom eigenen Haus. Denn die für Medienkooperationen zuständige Referentin des Ressorts bemängelte in einem internen Schreiben, dass Inserate zwischen Ministerbüro und Medien freihändig vergeben würden. Dadurch würden Rabattmöglichkeiten nicht genutzt, es gebe keine thematische und budgetäre Planbarkeit, eine sachliche und rechnerische Prüfung sei oft nicht möglich.

Illegale Parteienfinanzierung – Anzeige gegen Berlakovich

Bures war laut Staatsanwaltschaft also nichts nachzuweisen. Ein ähnliches Statement ist auch bei einem weiteren Regierungsmitglied zu erwarten, das wegen der Vergabe von Inseraten in Misskredit kam. Im Fall des Landwirtschaftsministers Nikolaus Berlakovich (ÖVP) sei der Vorhabensbericht bereits vom Justizministerium und der Oberstaatsanwaltschaft zurückgekommen, war aus den Medien zu erfahren. Die Opposition warf Berlakovich verdeckte Parteienfinanzierung durch Inseratenschaltung in VP-nahen Medien vor. Dabei geht es um die Bauernzeitung, an der die ÖVP-Teilorganisation Bauernbund beteiligt ist. Nach der Kritik des Rechnungshofes an der Homepage des Landwirtschaftsministeriums – der Neustart kostete sage und schreibe 4,39 Millionen Euro – schaltete FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die Korruptions-Staatsanwaltschaft ein.

Amtsmissbrauch – Verdacht gegen Faymann und Ostermayer

Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, dass auch Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) bald wieder mit einer weißen Weste herumlaufen können und die Staatsanwaltschaft zum Schluss kommt, dass es im Zusammenhang mit den Inseraten-Schaltungen der ÖBB und Asfinag in den Boulevardmedien keine Untreue- bzw. Amtsmissbrauchs-Beweise gegen die Regierungsspitze gibt. Eine Anklage gegen Faymann und Ostermayer würde die Neuauflage der rot-schwarzen Koalition zerbröseln lassen, bevor es sie überhaupt gibt. Wie heute bekannt wurde, hat die Justizministerin den Akt an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt, demnächst wird also auch hier die Entscheidung bekannt gegeben.

Ungleichheit vor dem Gesetz

Was logisch erscheint, muss nicht gerecht sein. Betreffen Untreue-Vorwürfe lästige Oppositionspolitiker, schaut die Sache freilich anders aus. Da werden Ermittlungen jahrelang in die Länge gezogen und die einfachsten Regeln im Verfahren nicht eingehalten. Der frühere Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) hat diese Ungleichheit vor dem Gesetz in seinem Buch “Abgerechnet wird zum Schluss” beschrieben. Über die Unterwanderung der Justiz durch die SPÖ ist genauso zu lesen wie über seinen eigenen “Fall Seibersdorf”, der sich schon sieben Jahre hinzieht.

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