Fünf Jahre Haft setzte es für ein bosnisches Roma-Ehepaar vor dem Landesgericht Korneuburg wegen des Beitrags zum Missbrauch Unmündiger. Die Zigeuner hatten ihrem geistig behinderten, damals 17-jährigen Sohn in ihrer Heimat einfach eine Braut “gekauft”. Für 2.500 Euro kaufte das Ehepaar einer Großmutter ihre erst 13-jährige Enkelin ab. Sie brachten diese nach Österreich und “verlobten” sie mit dem schwer beeinträchtigen Sohn, der ein Entwicklungsstadium eines drei- bis vierjährigen Kindes aufweist.
In Großenzersdorf, wo die Familie wohnt, teilten sich der 17-Jährige und die 13-Jährige Zimmer und Bett. Wenige Monate später trug die Verbindung insoweit “Früchte”, als das Mädchen schwanger wurde.
Roma-Eltern argumentierten mit “Normalität”
Die Roma-Eltern gaben die Vorgänge rund um Brautkauf und Zuführung zum sexuellen Missbrauch zwar vor Gericht zu, argumentierten jedoch damit, dass dies in “ihren Kreisen” ganz normal sei. Der nunmehr 19-jährige Behinderte konnte wegen seiner de facto Strafunmündigkeit vor Gericht für seine Taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, bei den Eltern ließ der Richter diese Entschuldigung nicht gelten. Er wies darauf hin, dass sich die bosnischen Roma in Österreich befinden würden und sich hier auch anpassen müssten. Das Urteil: fünf Jahre Haft. Das Zigeunerpaar erbat sich Bedenkzeit, ob es die Strafe annimt oder Berufung einlegt.
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