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Ministerin Doris Bures setzte sich über Kommissions-Entscheidung hinweg.

12. November 2013 / 09:00 Uhr

Gericht rügt Bures, weil sie Bewerberin vorzog

Wo rot regiert, wird diskriminiert! Mehrere Fälle sind bekannt: Abgesehen von der rechtswidrigen Absetzung des Generalstabschefs Edmund Entacher durch den früheren Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) hat der jetzige Parteimanager der Roten auch noch einen Postenschacher zu verantworten, der den Steuerzahlern Strafzahlungen aufbürdete. Eine solche Entschädigungszahlung muss vermutlich bald auch das Infrastrukturministerium leisten, weil Ministerin Doris Bures (SPÖ) einen Mann diskriminierte.

Das Prozedere geht auf das Jahr 2011 zurück. Damals wurde ein Posten für die Leitung der “Supersektion” gesucht, weil aus zwei Sektionen, “Straße und Luftfahrt” sowie “Schiene und Wasserstraße”, eine Sektion “Verkehr” geschaffen wurde. Für diesen Chefposten bewarb sich auch Peter Franzmayr, der bisherige Leiter der Sektion “Straße und Luftverkehr”, doch er bekam die Stelle nicht. Sondern die Zweitgereihte Ursula Zechner. Bures hat in ihrem politisch motivieren Wahn, praktisch ausschließlich Frauen in Chefposten zu hieven, jedoch eine bittere Niederlage einstecken müssen: Ausgerechnet die nur von Frauen besetzte Gleichbehandlungskommission hat der Ministerin daraufhin Diskriminierung vorgeworfen. Sie hatte bei der Besetzung einer Sektionsleitung nicht den Bestgereihten, sondern die Zweitgereihte – weil sie eine Frau ist – für den Job genommen.

Ministerin setzte sich über Kommissions-Entscheidung hinweg

Das Ministerium setzte sich aber über ein entsprechendes Gutachten der Kommission hinweg und verweigerte dem Mann eine Entschädigung. Das Diskriminierungs-Opfer wandte sich daraufhin an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und erzielte jetzt einen ersten Etappensieg: Das Ministerium habe sich einer “nicht nachvollziehbaren Argumentation” befleißigt und grundlegende Fehler im Verfahren begangen, entschied der VwGH laut Bericht der Tageszeitung Die Presse. Das Ministerium muss jetzt binnen sechs Monaten erneut entscheiden, ob der Mann diskriminiert wurde und eine Entschädigung erhält. Sollte es ihn in den ersten Monaten des nächsten Jahres noch einmal abblitzen lassen, könnte er sich an das Bundesverwaltungsgericht und – falls nötig – nochmals an den VwGH wenden.

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