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12. November 2013 / 23:00 Uhr

Stadt verdammt Autofahrer zum Handyparken

Haben Sie das gewusst? Das Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien ist auf zwei Stunden begrenzt. Wer also einen Parkschein mit einer Dauer von zwei Stunden ausfüllt, darf nicht länger in der Kurzparkzone halten – auch wenn er die Parkzeit mit einem zweiten ordnungsgemäß ausgefüllten Parkschein verlängert. Beim Handyparken ist das kurioser Weise anders. Da prüft offenbar keiner nach, ob das Fahrzeug länger als erlaubt in der Kurzparkzone steht.

Im 6. Bezirk ist ein Autofahrer in diese Abzock-Falle getappt. Bis dato ein Handyparker, füllte er zwei Parkscheine mit je zwei Stunden aus und legte diese sichtbar für den Parksheriff hinter die Windschutzscheibe. Als er nach vier Stunden zurückkam, staunte er nicht schlecht: Er fand ein Organstrafmandat in Höhe von 36 Euro vor. Am nächsten Tag erhob der Lenker des Fahrzeuges sofort Einspruch bei der zuständigen Magistratsabteilung 67 und nannte zwei Zeugen, die seine Vorgangsweise bestätigen konnten. Ein Mitarbeiter dieser Abteilung schrieb zurück – und zwar:

Da die maximale Abstelldauer im 6. Bezirk mit zwei Stunden begrenzt ist, war die Beanstandung gerechtfertigt. Wir können daher in Ihrem Fall keine Ausnahme machen.

Dem Lenker wurde freundlicher Weise noch die Möglichkeit geraten, Organstrafverfügung und nachfolgende Anonymverfügung nicht zu begleichen und gegen die mittels RSa-Brief zugestellte Strafverfügung Einspruch zu erheben. Ob die Strafe aber im Kulanzweg dann erlassen werde, könne man nicht versichern.

Handyparker werden bevorzugt

Der Betroffene will die Strafe nun bezahlen und sich auf ein weiteres Verfahren, das ihm dann vielleicht noch mehr Kosten verursacht, nicht einlassen. Die Ungerechtigkeit schreit in diesem Fall aber zum Himmel: Beim Handyparken gab es bei Verlängerungen der Parkzeit nie Probleme, bei den Parkscheinen schon. Diese Logik ist schwer zu erklären, denn beide – Handyparker und Parkscheinparker – zahlten das gleiche Geld, nämlich zwei Euro pro Stunde.

Abgesehen davon, dass mit dieser Regelung jeder Theaterbesuch, jedes geschäftliche Meeting und jeder gemütliche Lokalbesuch ad absurdum geführt wird, weil man für diese Tätigkeiten in der Regel länger als zwei Stunden benötigt, wird jeder Autofahrer zum Handyparken gezwungen. Und das ausgerechnet zum Zeitpunkt, zu dem der Betreiber dieser Parkmöglichkeit, Paybox, für das Service in Zukunft Geld verlangen möchte.

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