Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

19. November 2013 / 05:00 Uhr

Hinter den Kulissen tobt der Kampf um Gurlitts Kunstschatz

Am 28. Februar 2012 beschlagnahmte die deutsche Zollfahndung in Cornelius Gurlitts Wohnung in München 1.406 Kunstwerke bedeutender Maler wie Oskar Kokoschka oder Max Beckmann. An diesem Tag begann auch die Stigmatisierung Gurllitts als Krimineller und Verbrecher, die momentan ihren medialen Höhepunkt erreicht. Der enorme Kunstfund überforderte zunächst die damit beauftragte Behörde in München und so wurde eine Kunsthistorikerin zu Rate gezogen. Diese agierte bei der einjährigen Dokumentation der Werke aber nicht im Sinne des Rechtsstaates und der Aufklärung des Falles, sondern eher im Interesse der Kunstlobby. Sie sah wohl die Sensation, die sie berühmt machen und die Kunstwelt in Erstauen versetzen würde. Auch die astronomischen Summen, die für diese Kunstwerke bei späteren Auktionen bezahlt würden, spielten natürlich eine Rolle. Die von den Medien kolportiere “Milliarde” an Wert der Kunstwerke ist aber maßlos übertrieben, da die Sammlung einige wenige gute Gemälde enthält, der Rest aber lediglich aus Zeichnungen und Druckgrafiken mittlerer Qualität bestehen soll.

Die wahre Geschichte hinter dem “Kunstschatz”

Bei den gefunden Kunstwerken handelt es sich angeblich um “NS-Raubkunst”, sprich um Bilder, die während des nationalsozialistischen Regimes verboten waren, da sie als “entartete Kunst” angesehen wurden. Es ist aber keinesfalls bewiesen, ob diese Kunstwerke von ihren früheren Besitzern tatsächlich enteignet wurden, wie das die meisten Medien bereits verbreiten, bzw. ob die Vorbesitzer überhaupt rechtmäßig an sie gelangten. Fakt ist, dass Cornelius Gurlitts Vater Hildebrand seinerzeit ein bedeutender Kunsthändler war und in der Zeit des NS-Regimes vielen Künstlern und Privatpersonen Kunstwerke abkaufte, ihnen dadurch zum Teil auch aus Notlagen half. So sammelte sich im Laufe der Zeit eine beträchtliche, aber legal erworbene Sammlung an Kunstwerken an. Cornelius Gurlitt erbte schließlich die Kunstsammlung seines Vaters und wurde somit legitimer und rechtmäßiger Eigentümer. Dies war bei vielen Leuten in der europäischen Kunstszene bekannt und Anfragen zu bestimmten Gemälden oder Vergleiche mit Erben der Maler behandelte Gurlitt stets gewissenhaft und höflich. Er war also keineswegs ein Mann, der diese Sammlung vor der Welt versteckte oder geheim hielt.

Restitution als Vorwand für die Enteignung

Die bereits erwähnte Kunsthistorikerin setzte nun alles daran, Gurlitt die Sammlung abzunehmen. Dabei stand ihr freilich der Umstand im Weg, dass Restitution nur dann zur Anwendung kommt, wenn sich das Objekt nicht in Privatbesitz befindet, sondern zum Beispiel in einem Museum. Ein Beispiel dafür war die Restitution Österreichs von 5 Werken Gustav Klimts an dessen Erben in den USA im Jahr 2006, der ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen war. Wie wenig die Erben die restituierten Gemälde benötigten und wertschätzten, zeigte der spätere Verkauf eines der berühmtesten Klimt-Bilder “Adele Bloch-Bauer I” an einen Kosmetik-Erben für 135 Millionen Dollar.

Nahezu sämtliche Ansprüche der (möglichen) Erben des Kunstfundes werden also an den gesetzlichen Bestimmungen scheitern, da sich die Gemälde in Privatbesitz befinden. Mit der teilweisen Veröffentlichung der Liste der beschlagnahmten Kunstwerke im Internet, die vermutlich ohne Zustimmung Gurlitts geschah, haben sich die Behörden und die Restitutionsforscher von einer vernünftigen Lösung des Problems weit entfernt.

Kunstlobby und jüdische Vereine üben Druck aus

Das Versagen der Behörden, eine Einigung mit Gurlitt zu erzielen, ist mittlerweile offensichtlich. Eine eigene “Task-Force” bestehend aus 6 Restitutionsforschern wurde gegründet, Kunstlobby und jüdische Organisationen in Deutschland erhöhen den Druck. Die “Jewish Claims Conference” würde am liebsten selbst die Kunstsammlung untersuchen und strebt ein Kunstrückgabegesetz bzw. Restitutionsgesetz nach österreichischem Vorbild in Deutschland an. Durch perfektes Lobbying der Israelischen Kultusgemeinde wurde in Österreich bereits vor 15 Jahren ein Restitutionsgesetz erlassen. Die Kunstlobby hingegen soll auf eine rasche Auktion der Bilder drängen, da finanzkräftige Kunstsammler auf der ganzen Welt bereits gierig nach München schielen. Vor allem die Scheichtümer am arabischen Golf entwickeln in den letzten Jahren einen ungemeinen “Hunger” nach Kunst und dürften massiv an einer Versteigerung der Sammlung interessiert sein. Ob es sich bei den dann gehandelten Kunstwerken um “Raubkunst” handelt, ist der Kunstlobby und ihren Abnehmern egal.

Hetze gegen Gurlitt geht weiter

Ein baldige Lösung rund um die Abhandlung der Sammlung scheint nicht in Sicht. Gurlitt erklärte, er werde die Gemälde “nicht freiwillig zurückgeben”, da er rechtmäßiger Besitzer sei und der Staatsanwaltschaft genügend beweise vorgelegt habe, die ihn entlasten würden. Die Staatsanwaltschaft hingegen ermittelt nun gegen Gurlitt wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung, angeblich seien an die 600 Werke “NS-Raubkunst”. Gurlitt selbst betonte in einem Interview mit dem Spiegel, die Familiensammlung, die ihm per Erbe zugefallen war, sei “sein Lebensinhalt” gewesen, denn mehr als seine Bilder habe er nichts geliebt.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

19.

Apr

14:48 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link