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24. November 2013 / 21:00 Uhr

Deutsche Polizisten sind am Ende ihrer dienstlichen Belastbarkeit

Die deutsche Polizei ist am Ende ihrer dienstlichen Belastbarkeit. Besonders schlimm ist es im rot-grün regierten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW). Selbstmorde häufen sich, die Scheidungsrate bei den dortigen Bediensteten im Polizeidienst expoldierte in den letzten Jahren. Seit dort der SPD-Innenminister Ralf Jäger sein Unwesen treibt, macht sich Frust in den Reihen der Polizei breit. Personalabbau, ideologische Experimente, polizeifeindliche Medien, Kompetenzentzug und fehlende politische Rückendeckung tun ein Übriges dazu, dass immer mehr Polizisten regelrecht “ausbrennen” und ihren Dienst nur mehr “automatisch” vollziehen.

Der Leserbrief eines NRW-Polizisten an die Internet-Plattform Politcally Incorrect offenbart die Desillusionierung, die in den Reihen der Polizei bereits um sich gegriffen hat. Man fühlt sich von den Vorgesetzten und der Politik einfach total im Stich gelassen.

Sinnlose Verfahrensschritte behindern die Polizeiarbeit

Durch sinnlose Verfahrensschritte, die lediglich Straftäter schützen, wird erfolgreich verhindert, dass die Polizeiarbeit im Sinne von Recht und Ordnung effizient durchgeführt werden kann, wie etwa ein von diesem NRW-Polizisten geschilderter Einsatz zeigt:

Heute muss der betrunkene Randalierer erstmal zwingend dem Polizeiarzt vorgestellt werden, damit dieser die erforderliche “Haftfähigkeit” bescheinigen kann. Das heißt, wenn der Polizeiarzt überhaupt zu erreichen ist. Die Sanistellen der Behörden sind nämlich auch vom personellen Verfall betroffen. Wenn der Polizeiarzt also da ist oder die Leitstelle irgendeinen anderen Vertragsarzt aus dem Bett klingeln konnte, hat man nach einer halben oder ganzen Stunde endlich die Haftfähigkeitsbescheinigung. Jetzt fährt man mit dem Aspiranten aber keineswegs sofort ins Polizeigewahrsam. Heutzutage fährt man erstmal zu einem Richter. Der muss nämlich jetzt die Ingewahrsamnahme anordnen. Wenn man endlich beim zuständigen Richter angekommen ist und der Besoffene da auf dem Stuhl sitzt und vor sich hin brabbelt, sagt der Richter: “Was wollen sie denn, der ist doch friedlich” – und verweigert die Einweisung.

 

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