Was sich bei den Nationalratswahlen in den Wahlzellen so alles abgespielt haben soll, kommt nun sukzessive an die Öffentlichkeit. So ist bekannt geworden, dass Wahlkarten in Moscheen organisiert abgesammelt wurden. Nun aber ist in Floridsdorf ein besonders krasser Fall publik geworden: Gabriele Sch. (83) behauptet in der Floridsdorfer Bezirkszeitung, dass ihr das Wahlrecht auf Grund ihrer Leseblindheit verweigert wurde.
Gegenüber Unzensuriert.at bestätigte Frau Sch. diesen Vorfall. “Ich lebe seit 51 Jahren in Floridsdorf. Jetzt leide ich an Altersblindheit und an einem inoperablen Netzhautriss – und schon werden mir die Rechte eines Staatsbürgers genommen.” Noch heute ist die Dame aufgebracht und traurig, wenn sie an den 29. September denkt. Gemeinsam mit ihrem Mann erschien die Frau am Wahltag in dem ihrer Adresse zugeteilten Wahllokal im Gymnasium Franklinstraße 21. “Es war gleich im Parterre das erste Zimmer links”, so Gabriele Sch., die als echte Patriotin noch keine Wahl ausgelassen hat.
Wahlleiter: “Sie sagen mir, welche Partei”
Als sie den Wahlleiter auf ihre Leseblindheit hinwies und ihn ersuchte, er möge ihrem Mann erlauben, sie in die Wahlzelle zu begleiten, wurde ihr dies strikt verweigert. “Kommt nicht in Frage, es gibt doch Gesetze”, so der Wahlleiter dieses Sprengels. Stattdessen soll er der 83-Jährigen eine große Tafel vor das Gesicht gehalten und allen Ernstes gesagt haben: “Sie sagen mir, welche Partei.”
Interessante Antwort vom Innenministerium
Frau Sch. musste dem Wahlleiter gestehen, auch die großen Buchstaben nicht entziffern zu können, worauf sie gezwungen war, das Gymnasium ohne Stimmabgabe wieder zu verlassen. Unzensuriert.at fragte bei der zuständigen Stelle im Innenministerium nach und bekam unter der Aktenzahl GZ: BMI-WA1210/0378-III/6/2013 prompt eine durchaus interessante Antwort:
Die Stimmabgabe durch körper- oder sinnesbehinderte Personen – darunter fallen Personen, die aus welchen Gründen auch immer nicht lesen oder schreiben können, – ist in § 66 der Nationalratswahlordnung 1992 (NRWO) detailliert geregelt. Demnach kann sich eine körper- oder sinnesbehinderte Person von einer anderen Person, die sie selbst auswählen kann und gegenüber dem Wahlleiter oder der Wahlleiterin bestätigen muss, führen und sich bei der Wahlhandlung helfen lassen.
Über den behaupteten Vorfall in einem Wahllokal im Gymnasium Franklinstraße kann seitens des BM.I leider keine Auskunft mehr gegeben werden. Nach Abschluss und Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses befinden sich sämtliche Niederschriften – aus denen man allenfalls Rückschlüsse über Vorfälle ziehen könnte – unter Verschluss. Eine Einsichtnahme in die Wahlakten wäre nur aufgrund eines Beschlusses der Bundeswahlbehörde möglich, der wiederum nur aufgrund einer Anfechtung der Wahl durch eine wahlwerbende Gruppe oder im Dienste der Strafjustiz gefasst werden würde.
Allenfalls wäre es möglich, dass Sie sich an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 62 wenden, damit diese den Wahlleiter (die Wahlleiterin) des betroffenen Wahllokals zwecks näherer Befragung ausfindig machen könnte. Hierzu wäre aber eine genaue Angabe der Bezeichnung des Wahllokales erforderlich.
Unzensuriert.at wird der Sache weiter nachgehen, denn hier riecht es nach einem handfesten Skandal. Schließlich hält das Innenministerium in seinem Schreiben eindeutig fest, dass sich die 83-jährige Floridsdorferin von ihrem Mann hätte helfen lassen können. Und zwar völlig gesetzeskonform.
Unzensuriert.at wird nun versuchen, den Wahlleiter ausfindig zu machen und ihn mit den Behauptungen konfrontieren. Dies gelingt nur, wenn sich die zuständige Magistratsabteilung in Wien, die MA 62, ähnlich kooperativ zeigt wie das Innenministerium und um Aufklärung bemüht ist. Wir werden berichten.
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