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7. Juli 2010 / 13:52 Uhr

So funktioniert die Mindestsicherung

Im Parlament wird heute Mittwoch die Mindestsicherung beschlossen. Sie ersetzt die unterschiedlich hohe Sozialhilfe in den einzelnen Bundesländern ab 1. September. Die rechtzeitige Einführung ist bisher jedoch nur in drei Ländern fix, denn im Großteil der Bundesländer existieren rückwirkende Beschlüsse, welche die Einführung bis Jänner 2011 verzögern. In der Steiermark ist die Mindestsicherung bis zur Landtagswahl überhaupt gänzlich blockiert.

In den Genuss der Mindestsicherung kommen nicht nur Sozialhilfebezieher, sondern auch die Bezieher von Notstandshilfe, wenn Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht selber aufgebracht werden kann. Monatlich erhalten die Bezieher dann 744 Euro, für Paare gibt es 1.116 Euro – 12 Mal pro Jahr.

Anspruchsberechtigt sind neben Österreichern auch EU- und EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige wenn sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben, sowie anerkannte Flüchtlinge. All jene müssen eine Bereitschaft zur Aufnahme von Arbeit zeigen, ausgenommen sind nur Personen mit Betreuungsverpflichtungen, etwa für Pflegefälle oder Kinder bis zum dritten Lebensjahr.

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Bevor die Mindestsicherung in Anspruch genommen werden kann, muss eigenes Vermögen bis zu 3.720 Euro zuerst aufgebraucht werden. Eine Wohnung kann behalten werden, wenn sie angemessen ist. Ein Auto darf nur derjenige besitzen, der es berufs- oder behinderungsbedingt braucht. Künftig wird kein Rückgriff mehr auf das Vermögen von Familienangehörigen geschehen. Bei Erwerb einer Wohnung kann sich allerdings die Behörde ins Grundbuch miteintragen.

Die fristgerechte Einführung der Sozialmaßnahme mit 1. September 2010 ist nur in Wien, Salzburg und Niederösterreich fix. In den anderen Bundesländern gibt es rückwirkende Beschlüsse, die ein Inkrafttreten erst mit 1. Jänner 2011 wahrscheinlich machen. Die entsprechende 15a-Vereinbarung dürfte allerdings in allen Ländern problemlos beschlossen werden. In der Steiermark ist die Mindestsicherung bis Ende September blockiert, nachdem die von der SPÖ gewünschte vierzehnmalige Auszahlung am Widerstand der ÖVP gescheitert ist. Es soll nach der Landtagswahl in aller Ruhe verhandelt werden.

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