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30. Dezember 2013 / 07:00 Uhr

FPÖ fordert Stopp der Ostöffnung am Arbeitsmarkt

Am 1. Jänner 2014 kommt die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber Bulgarien und Rumänien. Damit wird es zu einer neuerlichen ungehinderten Zuwanderung auf den österreichischen Arbeitsmarkt und in die Sozialsysteme kommen. Dies passiert, obwohl bereits derzeit die Arbeitsmarktlage in Österreich mehr als angespannt ist. Ende November 2013 hatten insgesamt 381.582 Personen in Österreich keinen Arbeitsplatz. Damit stieg die Zahl gegenüber November 2012 gleich um 10,8 Prozent oder 37.061 Personen.

Arbeitsmarktservice-Chef Johannes Kopf prognostiziert für Anfang 2014 sogar 450.000 Arbeitslose, wenn etwa durch Witterungseinflüsse die Situation für das Bau- und Baunebengewerbe noch einmal schlechter wird. Gleichzeitig sind rund 96.000 Ausländer ohne Job in Österreich.

FPÖ fordert umgehenden Stopp der Ostöffnung des Arbeitsmarktes

Dies ist eine Situation, die sich durch die zu erwartende Zuwanderung durch Bulgaren und Rumänen ab Jänner 2014 noch verschärfen wird. Man rechnet dann mit weit mehr als 100.000 Ausländern, die durch das AMS finanziert werden müssen. Zuletzt stieg etwa die Arbeitslosigkeit bei Ausländern mit einem Zuwachs von 20 Prozent fast doppelt so stark wie im Durchschnitt.

Die FPÖ sieht als einzige im Nationalrat vertretene Partei die Gefahren dieser ungezügelten Ostöffnung und fordert daher einen umgehenden Stopp der Zuwanderungsmöglichkeit von Bulgaren und Rumänen ab dem 1.1.2014 auf den österreichischen Arbeitsmarkt. Generalsekretär Herbert Kickl, gleichzeitig auch Sozialsprecher seiner Partei, hat deshalb bereits Anfang Dezember einen Antrag im Nationalrat eingebracht, der die Regierung beauftragt, entsprechende Maßnahmen zu setzen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, auf europäischer Ebene alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die mit 1.1.2014 bevorstehende Ostöffnung am österreichischen Arbeitsmarkt zu stoppen, indem als erster Schritt eine Verlängerung der Übergangsfristen bewirkt und die Möglichkeit geschaffen wird, den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt durch nationale Maßnahmen und Zugangsbeschränkungen zu regeln, um so den Erfordernissen des österreichischen Arbeitsmarktes gerecht zu werden und sich den Folgen der Wirtschaftskrise anzupassen.

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