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10. Jänner 2014 / 18:44 Uhr

Gesicht verschleiert: 150 Euro Strafe für Muslimin

Reiche und strenge Islamisten schicken ihre Frauen nicht mehr nach Paris zum Shopping, sondern etwa nach München oder London. Der Grund: In Frankreich (und auch in Belgien) ist das Tragen eines Ganzkörperschleiers verboten. Erst diese Woche wurde wieder eine 20-Jährige, die zum Islam konvertierte und auch das Gesicht verhüllte, in Frankreich zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt.

Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Unterschieden werden der Niqab mit Schlitzen für die Augen und die Burka, in der die Umwelt nur durch ein feinmaschiges Netz vor dem Gesicht wahrgenommen wird. Sie werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen. Zuwanderinnen aus diesen Regionen sorgen dafür, dass diese Bekleidung inzwischen auch im Straßenbild europäischer Städte auftaucht. Die meisten Länder tolerieren, und zwar unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit, dass die Frau dadurch diskriminiert wird.

Frankreich gegen Gesicht-Verhüllung

Als erstes europäisches Land hat Frankreich im April 2011 das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit verboten. Bei Verstößen droht Frauen nicht nur eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro, sondern auch die Verurteilung zu einem Kursbesuch in Staatsbürgerkunde. In Belgien gilt das Verbot seit Juli 2011. Dort liegt der Strafrahmen aber weit unter den französischen Sanktionen. Wer in Belgien das Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er oder sie nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit einer Geldstrafe zwischen 15 und 25 Euro oder bis zu sieben Tagen Gefängnis rechnen.

Burka-Verbot auch in Österreich Thema

Ein Burka-Verbot war übrigens auch in Österreich ein Thema. 2010 waren FPÖ, das BZÖ und auch ÖVP-Politiker dafür. Selbst Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hatte erklärt, sich ein Burka-Verbot vorstellen zu können. Lediglich die Grünen waren strikt dagegen. Das reichte wohl, um Faymann umzustimmen. In Frankreich blieb man dagegen auch nach den Krawallen im Pariser Vorort Trappes, die im vorigen Juli aufgrund des Burka-Verbots stattfanden, standfest. Man ließ sich auch nicht einschüchtern, als Hunderte von Menschen das Polizeirevier belagerten, mit Steinen warfen, Mülltonnen und Autos anzündeten und Bushaltestellen zerstörten.

Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet

Nun versuchen die Befürworter des Burka-Tragens ihr Glück beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Beschwerde einer Französin prüft. Beide Streitparteien, Klägerin und französische Regierung, berufen sich in Straßburg auf das Diskriminierungsverbot. Für die Regierung in Paris verstößt der Vollschleier gegen die Gleichberechtigung, für die Klägerin diskriminiert das Verbot die Frauen, die die Burka tragen wollen. Man kann gespannt sein, wie der EGMR entscheidet.

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