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14. Jänner 2014 / 15:23 Uhr

EU leugnet und verharmlost Sozialtourismus

Seit dem 1. Jänner 2014 haben auch Rumänen und Bulgaren unbeschränkten Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt. Laut einer aktuellen OECD-Studie hilft die Arbeitsmigration beim Bewältigen der Krise durch Beseitigung der Ungleichgewichte am europäischen Arbeitsmarkt.

Dennoch rumort es zunehmend zwischen Brüssel und einzelnen Mitgliedsstaaten: Nach dem Vorstoß von Englands Premier Cameron gegen die “Wohlfahrtsmigration” mit seinen Forderungen, unberechtigte Sozialleistungen zu verweigern und sogar die deportation von bettelnden Migranten zu erlauben, regt sich auch in Deutschland wachsender Widerstand: CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer spricht von einem “fatalen Signal” aus Brüssel. Dadurch würde Armutszuwanderung verstärkt. Die nationalen Sicherungssysteme seien keine Selbstbedienungsläden für Europäer, die nicht arbeiten wollen. Auch die bayerische Staatsregierung forderte von der EU-Kommission rasche rechtliche Klarstellungen. Unter anderem wird eine “Wiedereinreisesperre” verlangt.

EU-Kommissar: Aufenthaltsland zur Leistung verpflichtet

All dies stößt bei EU-Sozialkommissar Laszlo Andor auf Unverständnis. Die (Arbeitnehmer-)Freizügigkeit sei einer der der wichtigsten Grundpfeiler eines geeinten Europas. Außerdem würden die mobile workers mehr in die Sozialtöpfe einzahlen, als sie aus diesen heraus bekämen. Die EU würde damit fortfahren, Barrieren zwischen den Ländern zu entfernen. Fremdarbeiter hätten dieselben Ansprüche wie Arbeiter des Gastlandes. Für Menschen die nicht (mehr) arbeiten würden, sei das zu Leistung verpflichtete Land der “Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes”. Bei der Findung desselben helfe die aktuelle Broschüre der EU-Kommission.

Überhaupt hält aber EU-Kommissar Andor die öffentliche Aufregung für “überzogen und verfehlt”. Die Schutzmaßnahmen der EU seien ausreichend und somit die Vorschriften einzuhalten. Die Internetseite der EU-Kommission zeigt aber auch eine Wurzel des Streites auf: Anspruch auf Sozialleistung hat bereits jemand, der nur nach einem Job sucht (look for a job).

Finnland vor EU-Gerichtshof verklagt

Was bei Widerstand geschieht, wird aktuell am Beispiel Finnlands gezeigt: Dieses wurde durch die EU-Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angeklagt, da es Arbeitslosigkeitsleistungen erst nach einer Beschäftigung von vier Wochen gewährt. Dies sei ein Eingriff in die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

In Österreich schweigt man dazu. Vielleicht ist es aber auch eine Folge der Ratlosigkeit des Bürgers. Angesichts zunehmender Armut in Österreich und der vom AMS veröffentlichten Zahlen (Arbeitslose Ende 2013: 428.000). Unter diesen Umständen den Aussagen Andors und der OECD-Studie, dass Migration den Arbeitsmarkt bereichere und abfedere sowie die Sozialtöpfe fülle, Glauben zu schenken, fällt nicht leicht.

Mölzer verbittet sich Einmischung in Sozialsysteme

Einzig die FPÖ tritt in dieser Frage Brüssel entgegen. Der EU-Spitzenkandidat der FPÖ, Andreas Mölzer, verbittet sich Einmischungen der EU-Kommission in die Sozialsysteme der Mitgliedsstaaten. Er fordert wirksame Maßnahmen gegen den “Sozialtourismus”. Weiters dürfe die EU-Freizügigkeit kein Freibrief zur Einwanderung ins heimische Sozialsystem sein.

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