Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

7. Feber 2014 / 09:49 Uhr

Spindelegger hat keine Ahnung von der landwirtschaftsfeindlichen Pferdesteuer

Der mächtige Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl (ÖVP) hat in seiner Einschätzung zur Person von Finanzminister und ÖVP-Bundesparteiobmann Michael Spindelegger offensichtlich recht: Spindelegger ist als Ressortchef ein Gefangener im Finanzministerium, wo ihm Beamte immer wieder vorrechnen, welche schauerlichen Auswirkungen irgendwelche Maßnahmen haben. Der Tiroler FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm hat an den schwarzen Finanzminister noch vor Weihnachten eine Anfrage zur geplanten “Pferdesteuer” gestellt. Grundlage dieser neuen Steuer ist wieder einmal eine unsinnige EU-Regelung.

Seit 1. Jänner 2014 werden für die Pensionspferdehaltung auch bei landwirtschaftlichen Betrieben – wie seit 2012 für regelbesteuerte Pferdebetriebe – 20 Prozent Umsatzsteuer fällig. Lediglich Kleinstlandwirte, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer gelten, sind nicht betroffen. Die Mehrbelastung durch die Umsatzsteuerpflicht hat nicht nur auf die Landwirte massive Auswirkungen, sondern auf die gesamte Wirtschaft. Pferdehalter und Pferdesportler nehmen an, dass die Einstellpreise entsprechend steigen werden. Die Zahl derer, die sich den Reitsport leisten können, wird sinken. Für viele Pferde könnte dies sogar im Schlachthof enden, wie ein betroffener Bauer im FPÖ-TV-Magazin befürchtet.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Spindelegger Antwort ist unverbindliches Beamtendeutsch

Nun ist die Antwort von Finanzminister eingetroffen und sie ist in unverbindlichem Beamtendeutsch gehalten. Die landwirtschaftlichen Pferdehalter müssen weiter um ihre Existenz zittern. Ja, das Finanzministerium hebt eine Steuer ein, ohne die tatsächlichen Grundlagen und Auswirkungen wirklich zu kennen:

Da pauschalierte Land- und Forstwirte (§ 22 UStG 1994) nicht für (umsatz)steuerliche Zwecke erfasst sind, ist eine seriöse Schätzung der Zahl jener Land- und Forstwirte, die aufgrund eindeutiger europarechtlicher Vorgaben mit ihren Umsätzen aus der Pferdehaltung zur Ausübung des Freizeitsports (keine landwirtschaftliche Produktion wie beispielsweise Zucht- und Arbeitstiere) wie gewerbebetriebliche Reiterhöfe zu behandeln sind, derzeit nicht möglich. Eine seriöse Schätzung von Steuerausfällen beziehungsweise Steuermindereinnahmen, sofern diese überhaupt auftreten sollten – so könnten die Umsätze aufgrund der Kleinunternehmerregelung steuerfrei sein beziehungsweise kann bei Regelbesteuerung der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden -, ist mangels entsprechender Daten nicht durchführbar.

Fix ist nur, dass die Steuer jedenfalls eingetrieben wird:

Eine steuerliche Entlastung ist nicht vorgesehen, zumal im Fall der Regelbesteuerung auch das Recht auf Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Allerdings werden im Bundesministerium für Finanzen derzeit rechtliche Möglichkeiten sondiert, die gewährleisten, dass den betroffenen Betrieben zukünftig im Beriech der Umsatzsteuer eine vereinfachte Steuerermittlung ermöglicht wird

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

26.

Apr

13:46 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link