Folgende Zeilen soll man sich auf der Zunge zergehen lassen: “Vor jedem ehrlichen Schlepper, der saubere Arbeit macht, der seine Kunden sicher aus dem Land des Elends und Hungers, des Terrors und der Verfolgung herausführt, der sie sicher hereinbringt, den Grenzkontrollen zum Trotz, in unser freies Europa, habe ich Achtung. Er ist ein Dienstleister, der eine sozial nützliche Tätigkeit verrichtet und dafür auch Anspruch hat auf ein angemessenes Honorar.”
Diese Passagen stammen von Michael Genner, dem Obmann von “Asyl in Not”, der nun nicht mehr befürchten muss, dafür strafrechtlich belangt zu werden. Genner drohte anfangs ein Verfahren, weil er laut dem Strafgesetzbuch den Tatbestand “Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung” erfüllt haben könnte. Zu einem Prozess kam es aber nicht. Zwei Tage davor erfolgte auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Einstellung des Verfahrens. Als Begründung wird das Grundrecht auf freie Meinungsfreiheit genannt: Genners Stellungnahme sei “eine noch zulässige Kritik an einer Strafbestimmung, nämlich am Schlepperei-Tatbestand”. Daher habe man vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht. Schützenhilfe hat Genner auch von zahlreichen NGOs erhalten, die meinten, dass das Verfahren tief in verfassungs- und menschenrechtlich garantierte Rechte eingreife.
Fehlen wohl nur noch Stellenangebote in Zeitungen, wo für ehrliche Schlepper geworben wird – freilich auf Kollektivvertragsbasis!
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