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17. Feber 2014 / 06:31 Uhr

Urteil: Auch Nicht-EU-Bürger dürfen Schulstarthilfe erhalten

Wie teuer wird Österreich eine Entscheidung des Innsbrucker Bezirksgerichts kommen? Laut einem aktuellen Urteil sollen auch Drittstaatsangehörige einen Anspruch auf Schulstarthilfe haben. Zum Hintergrund: Ein Kroate beantragte in Tirol für seinen Sohn die Schulstarthilfe, die ihm allerdings anfangs nicht zuerkannt wurde. Der Mann sei weder österreichischer noch EU-Staatsbürger gewesen, wie es aber das Gesetz für den Bezug der Schulstarthilfe verlangt. Kroatien war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht Mitglied in der EU. Es folgte eine Klage wegen Diskriminierung. Das Bezirksgericht hat nun ein Urteil gesprochen, welches dem Kläger Recht gibt.

Das Bezirksgericht entschied, dass die Schulstarthilfe keine Leistung der Sozialhilfe sei, sondern als Familienleistung und Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne der Europäischen Daueraufenthaltsrichtlinie auch langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen – wie eben dem Kläger – zuerkannt werden müsse.

Kein Einspruch gegen Urteil

Die zuständige Landesrätin Beate Palfrader (ÖVP) kündigte an, gegen die Entscheidung keinen Einspruch zu erheben. Auch soll in der kommenden Sitzung der Landesregierung ein Antrag dahingehend eingebracht werden, dass Schulstarthilfe künftig auch Drittstaatsangehörigen zukommen darf. Da Tirol von Schwarz-Grün regiert wird, scheint diesem Kniefall auf Kosten der österreichischen Steuerzahler tatsächlich nichts mehr im Wege zu stehen.

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