Im Jahr 2013 heckte ein politisches “Dreigestirn” aus Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP), Bundesgremialobmann Peter Trinkl (ÖVP-Wirtschaftsbund) und Monopolverwaltungs-Chefin Tina Reisenbichler (ÖVP) einen gezielten Plan gegen die österreichischen Trafikanten aus. Da man EU-Pläne für den legalisierten massenweisen Billigimport von Tabakwaren umsetzen wollte, erfand man einfach eine Art “Sterbehilfe” für Trafikanten. Alle jene Trafikanten – viele von ihnen Schwerstbehinderte -, die nur mehr geringe Umsätze machen, sollen ins ökonomische Aus gezwungen werden. Zu diesem Zweck erfand man eine “Stillegungsprämie”, die den weichenden Trafikanten das Aufgeben ihrer beruflichen Existenz “versüßen” sollte.
Diese Stillegungsprämie hat jedoch einen Haken: Sie ist voll zu versteuern und unterliegt der Sozialversicherung. Aber damit nicht genug, kann sie nur dann in vollem Umfang fließen, wenn die Trafikanten rasch aufgeben und das noch vor dem Erreichen des Regelpensionsalters. Damit werden die Trafikanten geradezu in Frühpension und Langzeitarbeitslosigkeit gedrängt.
FPÖ möchte Trafikanten-Zwangspension gesetzlich zu Fall bringen
Viele Trafikanten sind über diese Vorgangsweise erbost,. Die FPÖ und ihre Wiener Wirtschaftsvertretung FPÖ pro Mittelstand erreichten Dutzende Briefe wegen dieser Ungerechtigkeit und dem Zwang zur Frühpension. Diese Regelung widerspricht dem Ziel der österreichischen Bundesregierung, bis 2018 die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer anzuheben. Sie widerspricht auch der Absicht der Bundesregierung, Betriebe, die keine älteren Arbeitnehmer beschäftigen, zukünftig mit Strafzahlungen zu belegen. Hier verordnet die im 100 Prozent-Eigentum des Finanzministeriums stehende Monopolverwaltung unter Ressortführung ÖVP-Bundesparteiobmann und Finanzminister Michael Spindelegger geradezu ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und belohnt dies auch noch.
FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer hat nun einen Antrag gegen diese Trafikanten-Zwangspensionierung im Nationalrat eingebracht, um die Rechte der Trafikanten auch über das Regelpensionsalter hinaus zu waren und ihnen bis Ende 2017 die volle Stilllegungsprämie auszuzahlen.
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