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10. März 2014 / 08:54 Uhr

Neos-Abgeordneter plädiert für Expertendiktatur

Der “Liberalismus” der neuen Parlamentspartei Neos treibt seltsame Blüten. Denn in der Pensionsfrage soll offenbar das Parlament ausgeschaltet werden. Am 12. März muss sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Österreichischen Nationalrats mit einem Antrag des Abgeordneten Gerald Loacker (Neos) beschäftigen, der den vordergründig wenig spannendenen Titel “Pensionsautomatismus” trägt. Studiert man den Kurz-Antrag des Neos-Mandatars, dann staunt man über sein eigenwilliges Demokratieverständnis.

Seit den Anfängen der europäischen Sozialpolitik hat in allen demokratisch verfassten Staaten die Volksvertretung wesentlich an Entscheidungen über den Bestand und die Sicherung des Pensionssystems beteiligt. Neben Arbeit, Wohnen und Bildung ist das Pensionswesen einer der zentralen Sektoren des Sozialstaates. Neos-Abgeordneter Loacker sieht das anders. Nicht mehr die Volksvertretung soll künftig über zentrale soziale Fragen des Landes entscheiden, sondern anonyme Experten und wirtschaftliche “Kennzahlen”: Er möchte die Pensionen einem Gesetzesautomatismus und so faktisch einer “Expertendiktatur” überlassen.

Experten und Gesetzesautomatismus sollen über Pensionen bestimmen

In seinem Gesetzesvorschlag fordert Loacker die Bundesregierung und insbesondere Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) auf, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, der das Parlament und seine demokratische Mitwirkung praktisch ausschaltet. Loacker schlägt vor, dass man

die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (§ 108e ASVG) von einem rein beratenden und berichtenden Gremium aus großteils Interessenvertreter_innen in Richtung eines kleineren, schlagkräftigeren Rates aus unabhängigen Expert_innen aufwertet, dessen Beratungsergebnisse verbindlichen Charakter haben;

einen gesetzlichen Automatismus zur Anpassung des Regelpensionsalters (§ 4 APG, § 253 ASVG, § 130 GSVG, § 121 BSVG), des Beitragssatzes, des Kontoprozentsatzes, dessen Erhöhung bei Pensionsantritt nach Erreichen des Regelpensionsalters bzw. dessen Verminderung bei Pensionsantritt vor Erreichen des Regelpensionsalters, sowie des Anpassungsfaktors in Abhängigkeit von der Entwicklung demographischer und wirtschaftlicher Kennzahlen, insbesondere der Lebenserwartung, des Verbraucherpreisindices, der Erwerbsbeteiligung und der Produktivität normiert.

Für den  dem Nationalrat verantwortlichen Sozialminister bzw. für das Parlament als Volksvertretung ist im neuen Neos-Pensionssystem kein Platz mehr. Wer aber kontrolliert die Experten in ihren Hinterzimmern?

Dass man es bei den Neos mit der Demokratie nicht immer ganz so genau nimmt, zeigte sich erst vor kurzem, als sich eine Kandidatin der Neos mit Stimmenkauf eine Kandidatur erschleichen wollte.

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