Am 28. Februar 2014 hatte es Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) relativ eilig zum Flughafen. Die aufgrund eines Unfalls auf einer Autobahn gebildete Rettungsgasse dürfte ihm da sehr gelegen gekommen sein. Prölls Dienstwagen fuhr mit Blaulicht an den wartenden Autofahrern vorbei. Die Fahrt sei mit der Exekutive abgesprochen gewesen, hieß es von einem Sprecher Prölls, nachdem die Causa an die Öffentlichkeit gelangt war.
Niederösterreichs FPÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl hat nicht nur eine Anfrage im Landtag eingebracht, sondern gegen Pröll nun Anzeige wegen vorschriftswidriger Benützung der Rettungsgasse und Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung erstattet. Parallel hat Waldhäusl auch eine separate Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches durch den Polizeiverantwortlichen eingebracht, da vom Büro des Landeshauptmannes bekannt gegeben worden war, die Benützung der Rettungsgasse sei mit der Autobahnpolizei akkordiert gewesen. “Sollte sich diese Aussage bewahrheiten, war die Polizei in diesem Fall nicht befugt, die Erlaubnis für das Benützen der Rettungsgasse zu erteilen”, so Waldhäusl.
Pröll in die Schranken weisen
Die Anzeigen seien wichtig, um den Landeshauptmann in seine Schranken zu weisen. Jeder andere Verkehrsteilnehmer hätte am 28.02.2014 geduldig im Stau verharren müssen, bis die Aufräumarbeiten zu Ende waren.
Artikel teilen