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27. März 2014 / 18:09 Uhr

Causa Nitsch: Detektiv klagt auf 280.000 Euro Schadenersatz

Für das Ehepaar Nitsch, das seit einer Woche wegen einer Razzia der Steuerfahndung für Schlagzeilen sorgt, dürfte es weitere schwere Konsequenzen geben. Detektiv Dietmar Guggenbichler hat gegenüber FPÖ-TV angekündigt, Rita Nitsch auf Schadenersatz zu klagen. Dabei dürfte es um eine Höhe von 280.000 Euro gehen.

Zum Hintergrund. Im März 2013 wurde in das Schloss Prinzendorf, einem der Wohnsitze des Ehepaars Nitsch, eingebrochen. Dabei wäre, so hieß es, ein Tresor geknackt worden, in dem sich eine hohe Summe an Bargeld befunden hätte. Der Polizei gegenüber gab Rita Nitsch an, im Tresor seien Bargeld und Schmuck im Wert von 500.000 Euro gewesen. Wie Guggenbichler im Interview angibt, soll Frau Nitsch ihm in Anwesenheit von drei Zeugen gesagt haben, dass Geld und Schmuck in der Höhe von 1,4 Millionen Euro  gestohlen worden sei. Er habe den Auftrag erhalten, das Geld zurückzuholen und bekam eine Liste von Verdächtigen in die Hand gedrückt. 

Wurde Einbruch inszeniert?

Im Zuge seiner Recherchen sind Guggenbichler offenbar rasch Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Rita Nitsch gekommen. Sie habe, so der Detektiv, die ganze Zeit sehr cool gewirkt. Merkwürdig erschien es auch, dass Frau Nitsch die Verdächtigen nicht gleich bei der Polizei gemeldet habe. Eine dieser Verdächtigten soll Frau Nitsch auch gehasst haben. In Zuge seiner Recherchen stellte Guggenbichler jedoch fest, dass keine dieser Personen etwas mit dem Einbruch zu tun gehabt habe. Er spricht sogar von einer Inszenierung. Seit zehn Jahren wäre ständig jemand im Schloss und ausgerechnet an dem Tag des Einbruchs habe Frau Nitsch allen Mitarbeitern freigegeben. Und just an dem Abend als das Haus unbeaufsichtigt war, sei der Tresor aufgebrochen worden. “Ich glaube, Frau Nitsch weiß mehr als sie bekannt gab”, so Guggenbichler.

Vertragsbruch wegen falscher Aussagen könnte teuer kommen

Inzwischen sei ihm zugetragen worden, dass Frau Nitsch Bilder schwarz verkauft haben soll. Guggenbichler geht davon aus, dass es um eine Summe von mehr als zwei Millionen Euro gehen könnte, die hinterzogen worden wären. Konkrete Beweise hatte er allerdings noch nicht. 13.000 Euro hätte ihm Frau Nitsch bis dato nicht bezahlt. Was aber aus Sicht des Detektivs noch schwerer wiege, sei der Umstand, dass es einen Vertragsbruch gegeben habe. Gibt nämlich ein Auftraggeber falsche Angaben bekannt, steht dem Beauftragten ein Schadenersatz zu. Dieser würde 20 Prozent von den 1,4 Millionen Euro betragen, die Guggenbichler beauftragt wurde, zu finden. Das wären 280.000 Euro. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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