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6. April 2014 / 14:00 Uhr

Nur ein Promille der Tabaksteuereinnahmen fließt in die Gesundheitsfinanzierung

Seit Jahr und Tag rechtfertigt die rot-schwarze Bundesregierung die jährlich stattfindenden Tabaksteuererhöhungen mit dem Finanzierungsbedarf des österreichischen Gesundheitswesens. Auch die letzte Tabaksteuererhöhung mit 1. März 2014 durch das Abgabenänderungsgesetz wurde wieder mit der Gesundheitsfinanzierung verteidigt. Im Vorfeld verstiegen sich rote Propagandisten sogar zu dem SPÖ-Wahlkampfschmäh, dass die Kosten für eine “Gratis-Zahnspange” aus Extraeinnahmen der Tabaksteuer gedeckt werden sollten.

Davon ist Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) in einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Berlakowitsch-Jenewein wieder abgerückt. Seine Antwort ist dennoch höchst brisant, denn sie offenbart eine seit Jahren zelebrierte “Tabaksteuerlüge”.

Nur ein Promille der Tabaksteuereinnahmen gehen direkt ins Gesundheitswesen

Im Jahr 2013 gingen etwas mehr als 1,66 Milliarden Euro aus dem Titel der Tabaksteuer in den Kassen des heimischen Finanzministeriums ein. Für das Gesundheitswesen wurden “orginär” aber lediglich 12,4 Millionen Euro aus der Tabaksteuer verwendet. Das sind tatsächlich weniger als ein Promille der jährlichen Tabaksteuereinnahmen. Die restlichen 1,48 Milliarden Euro verblieben im “allgemeinen Budgettopf”. Und diese Regelung besteht trotz laufend steigender Tabaksteuer bereits seit dem Jahr 2008, wie Gesundheitsminister Stöger dem Parlament im Verweis auf das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) mitteilt:

Laut § 447a Abs. 10 ASVG überweist der Bundesminister für Finanzen für die Jahre ab 2008 aus den Mitteln der Tabaksteuer einen Betrag von 12,423.759,09 Euro an den Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen. Die Mittel sind zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung nach § 447f ASVG und zu einem Drittel an den Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und Gesundheitsförderung nach § 447h ASVG zu überweisen.

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