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7. Mai 2014 / 18:47 Uhr

Burkini im Hallenbad: Muslimin will gegen das Verbot klagen

Seit 1. Mai sind die öffentlichen Bäder wieder geöffnet – und schon gibt es eine Überraschung in Graz: Dort hat die Stadtverwaltung beschlossen, in Freibädern Rauchverbot zu verordnen. Mit dieser Regelung werden die Badegäste wohl oder übel leben müssen, zumal Raucherzonen eingerichtet werden. Was aber kommt auf die Besucher von öffentlichen Bädern noch alles zu? Dürfen künftig muslimische Frauen mit Burkinis ins Wasser? In Deutschland will eine Muslimin klagen, weil man sie mit dem Burkini nicht ins Hallenbad ließ.

Dass Frauen in Ganzkörperbadeanzügen ins öffentliche Bad dürfen, ist für viele schwer vorstellbar. Doch aufgepasst: Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland hält das für eine akzeptable Lösung – so könnten auch muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht teilnehmen. In Konstanz aber wurde einer erwachsenen Frau verboten, mit ihrem Bikini schwimmen zu gehen. Deshalb will die Muslimin nun vor Gericht ziehen.

Bundesverwaltungsgericht für Burkinis

Der Muslimin war nach einem Bericht der Zeitung Südkurier (Konstanz) im Sommer 2013 der Zugang zum Hallenbad verwehrt worden. “Es ist kein Symbol. Es ist meine Pflicht”, sagte die Frau dem Blatt. Nach Angaben der Stadt sind Burkinis in den Schwimmbädern aber verboten. “Wir haben eine Badeordnung, in der Ganzkörperbadeanzüge nicht erlaubt sind. Darunter würde auch ein Burkini fallen”, sagte der Sprecher. Dennoch wird der Klage der Muslimin eine Erfolgschance gegeben. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2013 die Entscheidung getroffen, dass muslimische Mädchen in einem Burkini am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetages Baden-Württemberg, Stefan Gläser, meint, dass es nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für die Städte schwierig sein würde, den Burkini generell zu untersagen. Nachsatz: “Aber das muss jede Stadt für sich selbst entscheiden.”

Lange Badehose nein, Burkini ja

In Wien ist das Burkini-Verbot praktisch aufgehoben, wie ein Beispiel 2012 im Hütteldorfer Bad zeigte. Ein Augenzeuge schilderte (und schoss auch Fotos), dass es zwischen einem Bademeister und einem Schwarzen eine heftige Auseinandersetzung gab, weil dieser mit einer längeren Badehose ins Schwimmbecken wollte. Nach kurzer Zurechtweisung durch den Offiziellen verließ der Mann das Bad. Doch was danach passierte, ist kaum zu fassen: Eine Frau stieg, vollbekleidet und mit Kopfbedeckung, ins Wasser. Der Bademeister sah den Vorfall und forderte die Dame auf, das Schwimmbecken zu verlassen, da dies den Vorschriften widerspreche. Die Frau ließ sich das nicht gefallen, wurde laut und schimpfte auf den Bademeister so lange ein, bis dieser das Schauspiel beendete und wortlos das Weite suchte.

Bademeister in Wien machtlos

Andere Badegäste, die das Duell beobachteten, stellten den Bademeister allerdings zur Rede, weil sie nicht glauben konnten, dass eine Frau, nur weil sie sich auf Grund ihres Glaubens so kleidet, Vorschriften in Wiener Bädern nicht einhalten müsse. Der Bademeister zeigte zwar Verständnis für die Aufregung unter den anwesenden Badegästen, entschuldigte sich aber damit, dass “wir eh schon Ärger genug mit denen haben”. Auf gut wienerisch: Die Muslime können sich inzwischen offenbar alles erlauben, denn wer auf Vorschriften oder Gesetze pocht, wird gleich als Ausländerfeind oder Rassist beschimpft. Wohin es aber führen wird, wenn eine Bevölkerungsgruppe meint, nur diejenigen Gesetze und Vorschriften einhalten zu müssen, die ihr passen, darüber können bereits die Einwohner einiger anderer europäischer Großstädte berichten.

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