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13. Mai 2014 / 19:30 Uhr

Islamistische Übungsbomber gehen in Deutschland im Zweifel frei

Immer eigenwilliger werden Gerichturteile deutscher Gerichte. Offensichtlich hat nach der “Zahnlosigkeit” von Legislative und Exekutive nun auch die Gerichtsbarkeit die völlige Inkompetenz in Sachen Kampf gegen den Islamismus erreicht. In einem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde ein Strafurteil gegen einen islamistischen Bombenbauer aufgehoben. Dieser terrorbereite Moslem hatte nach einer Internet-Bauanleitung versucht, eine Bombe zu bauen.

Bei diesem Versuch ging der “Übungsterrorist” allerdings selbst in die Luft, noch bevor er die “Drittwirkung” seiner Eigenbaubombe tatsächlich erproben konnte. Das Landgericht Frankfurt hatte ihn deshalb zu drei Jahren Haft verurteilt.

Bundesgerichtshof stellte auf “feste Entschlossenheit” ab

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Aufhebungserkenntnis gegenüber dem Frankfurter Landgericht nun allerdings fest, dass dieses den Fall neu verhandeln müsse. Begründung des eigenwilligen Beschlusses: Das Landgericht müsse klären, ob “der Täter bereits fest entschlossen gewesen war, später eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen”.

Gelingt das dem Gericht nicht, dann bleibt offensichtlich nur eine Sachbeschädigung über. Damit wird wohl keine Haftstrafe herauskommen, und der “Übungsbomber” kann nach Hause gehen, um seine Bombenbastelkünste für den Ernstfall zu verbessern.

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